Wechsel des Dienstherren als Beamter auf Widerruf. Rückzahlung der Anwärterbezüge?
Hallo Zusammen,
ich bin aktuell Anwärter bei einer Polizei des Bundes und würde gerne zu einer Landespolizei gehen. Wie sieht es denn hier aus mit der Rückzahlung der Anwärterbezüge?
Mein Gedankengang ist folgender:
Ein Dienstherrnwechsel als Beamter auf Widerruf ist soweit ich weis nicht möglich, also müsste ich das Beamtenverhältnis kündigen und als Landesbeamter auf Widerruf neu ernannt werden. Das würde aber bedeuten, dass ich die Anwärterbezüge zurückzahlen müsste, soweit ich die 3 Monate nach Beginn des Studiums überschritten habe. Theoretisch bleibe ich jedoch im öffentlichen Dienst und bleibe sogar bei einer Polizeibehörde. Oder sollte man das Studium lieber abschließen und den Antrag für den Beamten auf Probe erst dann bei den anderen Dienstherrn stellen?
Was für Möglichkeiten stehen mir gerade offen?
Danke im Voraus
2 Antworten
Ich habe nach dem Abschluss meines Studiums im öffentlichen Dienst den Dienstweg bestritten und einen Versetzungsantrag gestellt (in meinen Fall von Thüringen nach Niedersachsen).
Nach 2 Jahren wurde der genehmigt und dadurch musste ich die anteilige Besoldung nicht zurück zahlen, obwohl ich keine 5 Jahre für Thüringen tätig geblieben bin.
Man muss aber eben das Glück haben, dass die beiden Dienstherren sich einigen und man dann gehen darf mit Genehmigung.
Also ob deine Behörde die Bezüge wieder haben möchte oder nicht hängt immer vom Einzelfall ab, dies kann dir am Ende nur deine Personaldienststelle beantworten.
Ob ich meine angefangenen Ausbildung hinschmeißen würde um die gleiche nochmal zu machen, weiß ich nicht. Ich würde wohl durchziehen und nach der Ausbildung die Übernahme ablehnen und mich bei einem anderen Dienstherren bewerben.
Was sind denn die Gründe das du deinen Dienstherren jetzt wechseln möchtest?
Welche Möglichkeiten hast du:
Durchziehen und denn wechseln
Kündigen und denn nochmal anfangen
Kündigen und was anderes machen
Keine Gründe die für mich zum schmeißen des Studiums Verständnis aufbringen würden.
Solltest du den Job bereits sicher haben bei der LandesPol und willst quasi bis kurz vorher die Kohle vom Bund einstreichen, könnte ich mir vorstellen das der Bund da schon am Ende die Hand aufhält (zurecht!)
Vielen Dank für deine Antwort. Ich bin erst seit knapp 3 Wochen Anwärter, also noch nicht so lange. Die Entscheidung die Behörde zu wechseln ist teils aus persönlichen und teils aus Dienstortbezogenen Ursachen zu begründen. Das Studium bei der Landespolizei würde in September beginnen. So frage ich mich, ob ich für den Zeitraum bis September die Anwärterbezüge zurückzahlen müsste.
Das Studium jetzt zu beenden und und mich bis September mit Minijobs über Wasser zu halten, sehe ich nicht als Option.
Gruß