Kann man die Behörde während Ausbildung (Beamter auf Widerruf) wechseln?
Hallo,
wie oben gefragt möchte ich gerne wissen, ob man während eines Beamtenverhältnis auf Widerruf die Behörde bei dem selben Dienstherrn (Bund) wechseln kann?
Kurz zum Sachverhalt:
Am 01.06.2021 würde die Ausbildung m.D. beim BVA beginnen. Hierzu sind alles Zusagen eingegangen.
Aber am 01.08.2021 würde ich auch beim Zoll genommen werden. Hierzu fehlt aber der Amtsarzt (der ist strenger als BVA wegen Vollzugstätigkeit).
Kann ich ohne Probleme beim BVA anfangen (zum o.g. Termin) und nebenbei Zoll laufen lassen und wenn alles klappt zum Zoll wechseln. Quasi BVA als Backup, damit ich dann zumindest erstmal etwas in der Tasche habe?
Antwort gerne mit Rechtsgrundlage.
1 Antwort
Nach meiner Auffassung wird nach Zusage und Einstellung bei der einen Behörde die Zusage bei der anderen Behörde hinfällig. Du kannst halt nicht auf zwei Hochzeiten gleichzeitig tanzen. Dein Verhalten wäre auch unfair gegenüber dem Dienstherrn.
Ich war selbst mal Beamter auf Widerruf aber so einen Fall habe ich noch nie erlebt. Ich könnte mir das allenfalls vorstellen, wenn beide Behörden zustimmen und gewichtige Gründe vorliegen (z.B. familiäre Gründe).
Hallo Coriolanus,
wie sieht die Lage denn aus, wenn man während des dualen Studiums Beamter auf Wiederruf den Dienstherrn wechseln möchte? kann man sich dann normal bei einer anderen Behörde bewerben oder geht dies nicht bzw. wird generell nicht so gehandhabt?