Als Beamter nebenjob ohne anzumelden?

6 Antworten

Dein AG wird durch die Anmeldung deines 2. Arbeitgebers von dem Nebenjob erfahren.

Anscheinend ist dir deine Ausbildung nicht wichtig genug, um dich an die Anordnungen zu halten...

praktisch gesehen ist es unwahrscheinlich, dass "der Dienstherr" von einem Nebenjob erfährt.

Aber wenn er davon erfährt, besteht die Möglichkeit, dass Du aus dem Beamtenverhältnis entlassen werden könntest! Und es besteht die Gefahr, dass Du im Anschluss an die Ausbildung schlechtere Chancen hast, in das Beamtenverhältnis übernommen zu werden.

Schließlich kommt es auf die Nebentätigkeit an. Als Beamter muss man sich "mit vollem persönlichen Einsatz" dem Beamtenjob widmen. Wenn jedoch die Nebentätigkeit die Arbeit als Beamter (hier die Ausbildung) nicht beeinträchtigt, hast Du einen Rechtsanspruch auf Genehmigung der Nebentätigkeit! Du solltest also offiziell fragen, ob die den Nebenjob genehmigen. Dann bist Du auf der sicheren Seite.

Z.B: Ein Lehramtsreferendar macht am Wochenende jeweils für 4 Stunden einen Job als Aushilfskellner. Hier kann der Dienstherr die Genehmigung wohl kaum versagen, es besteht ein Rechtsanspruch auf Genehmigung.

emib5  30.01.2021, 22:13

Woher nimmst Du den Rechtsanspruch auf die Genehmigung?

Den gibt es m. W. nicht. Kann natürlich bei Landesbeamten je nach Land anders sein.

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Hugito  30.01.2021, 22:25
@emib5

Ein Beamter hat einen Anspruch auf Genehmigung aus Art. 2 Abs. 1 GG, allgemeines Persönlichkeitsrecht des Beamten. Danach muss die Nebentätigkeit genehmigt werden, sofern nicht die "Besorgnis besteht, dass eine Beeinträchtigung dienstlicher Interessen zu erwarten ist." Man muss also im Einzelfall prüfen und abwägen, ob sich aus der Nebentätigkeit ein Nachteil für die dienstlichen Belange ergeben kann. Bei einem Referendar kann das dann gegeben sein, wenn der Referendar viel nebenher arbeitet und deshalb seiner Ausbildung nicht ausreichend nachkommen kann.

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emib5  30.01.2021, 22:36
@Hugito

Das steht z. B. im BBG aber anders.

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Hugito  30.01.2021, 22:41
@emib5

Nein, das steht nichts anderes drin. Dort ist nur von "Nebenbeschäftigung" die Rede. (Der Begriff "Nebentätigkeit" wird in einem anderen Sinne verstanden.)

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Du scheinst nicht an Deinem Beamtenjob zu hängen und das „auf Widerruf“ auch nicht verstanden haben.

Glaubst Du Du wirst als Beamter auf Lebenszeit übernommen, wenn Du in der Ausbildung schon vorsätzlich gegen das Dienstrecht verstößt?

Willst du das ernsthaft riskieren? Falls das doch rauskommen sollte, und das kann schneller passieren als man denkt, setzt du deinen Beamten-Job aufs Spiel. Das wär ja wohl bescheuert. Melde deinem Arbeitgeber den Nebenjob, warum sollte er das ablehnen? Solange der Nebenjob deinen Hauprberuf nicht beeinflusst, darf das i. d. R. gar nicht abgelehnt werden.

emib5  30.01.2021, 22:09

Einem Beamten muss man das auch nicht ablehnen. Ein Beamter braucht für die Ausübung eines Nebenjobs die Genehmigung seines Dienstherren. Und die kamn dieser einfach nicht erteilen. Für Beamte gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung eines Nebenjobs.

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Solange du in der Ausbildung bist, würde ich das nicht machen. Später dann kann er dir nicht so ohne weiteres einen Nebenjob verbieten.

emib5  30.01.2021, 22:08

Einem Beamten muss man das auch nicht verbieten. Ein Beamter braucht für die Ausübung eines Nebenjobs die Genehmigung seines Dienstherren. Und die kamn dieser einfach nicht erteilen. Für Beamte gibt es keinen Rechtsanspruch auf die Genehmigung eines Nebenjobs.

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