Selbstständig mit 17 (neben Ausbildung/Beruf)?
Hallo zusammen ich habe eine frage bezuglich das geldverdienen neben der Ausbildung mit 17. Ich würde mich gerne an den verkauf von 3D gedruckten teilen oder dropshipping versuchen. Muss ich dies direkt als gewerbe anmelden oder muss ich dass nicht, solange ich einen gewissen gewinn unterschreite?
Falls jemand selbst Erfahrung damit hatt, oder sich mit der rechtslage auskennt (bezüglich selbständig sein neben der arbeit, beschränkte geschäftsfähigkeit mit 17 etc.) Würde ich mich über eine antwort freuen.
Danke im voraus
9 Antworten
Solange du nicht voll geschäftsfähig bist, wären alle deine Geschäfte im Gewerbe unwirksam. Das kann nur das Familiengericht ändern. Das kann dich auf Antrag und mit Zustimmung der Eltern für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklären.
Dann kannst und musst du das als Gewerbe anmelden. Freibeträge oder Testphasen gibt es da nicht. Wer am Markt teilnimmt muss von Anfang an angemeldet sein.
Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.
Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.
Liegt die Genehmigung vor musst du, also deine Eltern für dich/mit dir, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln.
Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.
Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.
Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben lassen vom deinen Eltern, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.
Meldest du mit deinen Eltern dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.
Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?
Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts.
Habe mal als freiberuflicher wissenschaftlicher Mitarbeiter meine Tätigkeit erst 1,5 Jahre nachdem sie stattgefunden hat angemeldet, weil mir gesagt wurde, dass ich bei einer einmaligen Tätigkeit keine Steuernummer brauche. Da die Tätigkeit aber über 6 Monate ging, brauchte ich doch eine.
Anyway, ich musste mich nackt machen um zu beweisen, dass ich kein Geld waschen will. Aber sie haben mir keine Strafe aufgebrummt. Sehr netter Mensch gewesen.
Muss ich dies direkt als gewerbe anmelden oder muss ich dass nicht, solange ich einen gewissen gewinn unterschreite?
Also eine "Gewinnerzielungsabsicht" genügt bereits für eine Gewerbeanmeldung!
Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in klicktipps.de bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php
wie z.B.: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige
https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende
Gruß siola55
Grundsätzlich musst du dafür ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Du musst jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Anhand dieser wird deine Steuer berechnet.
Wir gehen mal davon aus, dass du die 17.500 Euro Betriebseinnahmen jährlich nicht überschreitest. Unternehmenssteuern wirst du also nicht abführen müssen.
Viel größer ist wohl die Hürde, dass man als Minderjähriger ohne Erlaubnis der Eltern und ohne Zustimmung des Familiengerichtes kein Gewerbe anmelden kann.
Natürlich musst du jedes Gewerbe sofort und bevor du beginnst anmelden
Das ist doch logisch
Mit 17j erst mal gar nicht möglich
Eltern und Gericht müssen zustimmen
Dropshipping wird so natürlich nichts.
Dazu fehlt dir ja die Zeit und das Geld und das Know-how
3D-Druck wäre evtl möglich
Ach so:
Natürlich kann man in Deutschland auf Grund der freien Berufswahl auch neben der Arbeit selbstständig sein. Allerdings erhöht sich hierdurch natürlich dein zu versteuerndes Einkommen.
Außerdem kann es sein, dass du deinen Chef fragen musst. Das ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Da sollte stehen, ob du deinen Chef bei Beginn einer Nebentätigkeit oder eines Nebengewerbes informieren oder um Erlaubnis bitten musst. Grundsätzlich darf er die Erlaubnis nur aus gutem Grund nicht erteilen.