Selbstständig mit 17 (neben Ausbildung/Beruf)?

9 Antworten

Solange du nicht voll geschäftsfähig bist, wären alle deine Geschäfte im Gewerbe unwirksam. Das kann nur das Familiengericht ändern. Das kann dich auf Antrag und mit Zustimmung der Eltern für das Gewerbe für voll geschäftsfähig erklären.

Dann kannst und musst du das als Gewerbe anmelden. Freibeträge oder Testphasen gibt es da nicht. Wer am Markt teilnimmt muss von Anfang an angemeldet sein.

Zuallererst einmal brauchst du die Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts.

Wenn deine Eltern einverstanden sind, muss du beim Familiengericht (früher Vormundschaftsgericht) einen Antrag stellen. Dieser ist formlos zu stellen, das heißt, es gibt keine fertigen Formulare oder Ähnliches auszufüllen. Im Antrag wird der Wunsch beschrieben, dass der Minderjährige (also du) sich selbstständig machen möchte. Der Antrag ist von deinen Eltern zu unterschreiben.

Liegt die Genehmigung vor musst du, also deine Eltern für dich/mit dir, gem §138 AO sowie §14 GewO deine gewerbliche Tätigkeit bei der zuständigen Gemeinde und dem Finanzamt anmelden. Bei letzterem musst du einen Fragebogen zur Steuerlichen Erfassung (FsE) ausfüllen und diesen elektronisch übermitteln. 

Das Finanzamt wird dann die Eingaben prüfen und dir denn eine Steuernummer zuweisen.

Solltest du mehr als 22.000€ Umsatz erwarten, kommt die Kleinunternehmerregelung gem §19 UStG nicht in Betracht. Bist du kein Kleinunternehmer musst du am 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldezeitraums die Umsatzsteuervoranmeldung beim Finanzamt abgeben.

Egal wie am Ende musst du jährlich deine Einkommensteuererklärung nebst Anlage EÜR abgeben lassen vom deinen Eltern, je nach Herangehensweise des FA ebenfalls die GewSt Erklärung und USt Erklärung.

Meldest du mit deinen Eltern dein Gewerbe nicht an, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar und das Finanzamt wird dieses auch nicht witzig finden.

Warum müssen deine Eltern immer mit im Boot sein?

Rechtsgrundlage ist § 112 Abs. 1 BGB. Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Zustimmung des/der gesetzlichen Vertreter/s, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Vormundschaftsgerichts. 

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"
MaxNoir  10.04.2023, 22:08

Habe mal als freiberuflicher wissenschaftlicher Mitarbeiter meine Tätigkeit erst 1,5 Jahre nachdem sie stattgefunden hat angemeldet, weil mir gesagt wurde, dass ich bei einer einmaligen Tätigkeit keine Steuernummer brauche. Da die Tätigkeit aber über 6 Monate ging, brauchte ich doch eine.

Anyway, ich musste mich nackt machen um zu beweisen, dass ich kein Geld waschen will. Aber sie haben mir keine Strafe aufgebrummt. Sehr netter Mensch gewesen.

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Muss ich dies direkt als gewerbe anmelden oder muss ich dass nicht, solange ich einen gewissen gewinn unterschreite?

Also eine "Gewinnerzielungsabsicht" genügt bereits für eine Gewerbeanmeldung!

Infos, Hinweise und viele, viele Tipps hierzu findest du in klicktipps.de bzw. in dem Link hier: https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

wie z.B.: https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#minderjaehrige

https://www.klicktipps.de/gewerbe3.php#auszubildende

Gruß siola55

Woher ich das weiß:Recherche

Grundsätzlich musst du dafür ein Gewerbe anmelden und eine Steuernummer beim Finanzamt beantragen. Du musst jährlich eine Einkommenssteuererklärung abgeben. Anhand dieser wird deine Steuer berechnet.

Wir gehen mal davon aus, dass du die 17.500 Euro Betriebseinnahmen jährlich nicht überschreitest. Unternehmenssteuern wirst du also nicht abführen müssen.

Viel größer ist wohl die Hürde, dass man als Minderjähriger ohne Erlaubnis der Eltern und ohne Zustimmung des Familiengerichtes kein Gewerbe anmelden kann.

MaxNoir  10.04.2023, 22:06

Ach so:

Natürlich kann man in Deutschland auf Grund der freien Berufswahl auch neben der Arbeit selbstständig sein. Allerdings erhöht sich hierdurch natürlich dein zu versteuerndes Einkommen.

Außerdem kann es sein, dass du deinen Chef fragen musst. Das ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Da sollte stehen, ob du deinen Chef bei Beginn einer Nebentätigkeit oder eines Nebengewerbes informieren oder um Erlaubnis bitten musst. Grundsätzlich darf er die Erlaubnis nur aus gutem Grund nicht erteilen.

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Natürlich musst du jedes Gewerbe sofort und bevor du beginnst anmelden

Das ist doch logisch

Mit 17j erst mal gar nicht möglich

Eltern und Gericht müssen zustimmen

Dropshipping wird so natürlich nichts.

Dazu fehlt dir ja die Zeit und das Geld und das Know-how

3D-Druck wäre evtl möglich