Gewerbeanmeldung von Pulverbeschichtung?

3 Antworten

Hallo, beim Pulverbeschichten handelt es sich um eine mindeerhandwerkliche Tätigkeit. Somit ist kein Meisterbrief und keine Genehmigung der HwK nötig. Ich bin selbst Sandstrahler und Pulverbeschichter, habe weder eine Ausbildung noch einen Meisterbrief in dieser Richtung.

Gemäß Nr. 10 der Anlage A zur HwO gehört Maler und Lackierer zu den zulassungspflichtigen Handwerken. Du darfst es also nur mit der Zulassung machen. Und die bekommst du nur als Meister, Altgeselle oder Ingenieur.

Auch wenn es dir nicht gefällt, die Frau hat Recht.

rattus98  30.12.2020, 10:27

Pulverbeschichten gehört laut HwK zu mehreren Berufen und ist als minderhandwerkliche Tätigkeit nicht eindeutig zuzuordnen. Somit ist keine Genehmigung und kein Meisterbrief nötig.

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Geochelone  30.12.2020, 10:38
@rattus98

Dies ist zwar ein uralter Beitrag, trotzdem will ich dir auf deinen Kommentar antworten: Wenn die HwK es als Anhang A wertet, dann kann sie beim Gewerbeamt ein Untersagungsverfahren wegen illegaler Handwerksausübung beantragen. Etwas in diesem Forum zu diskutieren bringt doch nichts, wenn die HwK als zuständige Behörde sich eine Meinung gebildet hat. Das kann dann nur vom Verwaltungsgericht entschieden werden.

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