Ich Eu Rentner und Freundin Grundsicherung zusammen ziehen??

2 Antworten

Soweit mir bekannt, darfst Du ein Vermögen von 10.000.- € haben.

Du musst es preisgeben, wenn ihr weiterhin Leistungen vom Staat haben wollt.

Es könnte jedoch sein, dass auch hierbei das 'Probejahr greift, und ihr während des ersten Jahres finanziell so behandelt werdet, als wärt ihr keine Bedarfsgemeinschaft.

Dazu einfach mit 'dem Amt Kontakt aufnehmen, mit offenen Karten spielen, und sich kundig machen.

Alle Fragen idealerweise aufschreiben, damit man auch nichts vergisst.

Auch die Frage, ob und ab wann Wohngeld beantragt werden kann.

Du wirst ggf für ihren Unterhalt aufkommen müssen. Sie auf der Hut.