Wenn ich weniger als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt habe, habe ich in dieser Zeit eine Alterssicherung?
Die frage ist eindeutig wie oben von mir gestellt worden... als antwort soll ich "Ja" oder "Nein" sagen. es ist von einem amtlichen formular! also fragen sie mich nicht weiter! gehen sie davon aus, dass sie eine solche frage beantworten werden!
wenn ich mit "Ja" antworte, dann muss ich schreiben, wie viele Beitragsmonate ich habe, wovon ich auch null Ahnung habe.
Das Ergebnis basiert auf 4 Abstimmungen
1 Antwort
Nein. Wenn Sie weniger als 60 Monate in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben, haben Sie in dieser Zeit keine Alterssicherung.
Die gesetzliche Rentenversicherung ist eine Pflichtversicherung für Arbeitnehmer und Selbstständige. Sie dient der Sicherung des Lebensunterhalts im Alter, bei Erwerbsminderung und im Todesfall. Um eine Altersrente zu erhalten, müssen Sie mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben.
Wenn Sie weniger als 60 Monate Beiträge eingezahlt haben, haben Sie Anspruch auf eine sogenannte Anwartschaft. Diese Anwartschaft wird bei der Berechnung Ihrer Rente berücksichtigt, wenn Sie später weitere Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Wenn man mit "Ja" antwortet, muss man die Anzahl Ihrer Beitragsmonate angeben.