Schwanger und Minijob?
Hallo, ich hab vor im März meine Pille abzusetzen. Da ich einen Gehirntumor hatte und laut der Klinik nicht vererbar ist habe ich mit 29 Jahren einen Kinderwunsch. Meine Einkünfte sind eine Erwebsminderungsrente und einen Minijob.
Da ich durch die Schwangerschaft ein sofortiges Berufsverbot als Altenpflegerin bekomme würde ich sehr gerne wissen, was mit für finanzielle Mittel zustehen.
Eine EM Rente läuft weiter und dann bekomme ich die weiterzahlen durch den Verdienstausfall!
Bekomme ich dann noch zusätzlich Mutterschaftsgeld oder ist der Verdienstausfall beim AG schon das Mutterschaftsgeld?
Wenn das Kind da ist bekomme ich ja noch 250 Euro Kindergeld.
Könnte mir jemand grob beschreiben was ich finanziell bekommen könnte?
Das wäre sehr lieb
3 Antworten
Du bekommst bei einem Beschäftigungsverbot dein normales Gehalt bis du in den Mutterschutz gehst.
Im Mutterschutz (6 Wochen vor und 8 Wochen nach Geburt) bekommst du 13€ pro Tag von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld.
Ab Geburt steht dir Elterngeld für 1 Jahr zu. Das sind 66% deines Durchschnittseinkommens der 12 Monate vor Geburt. Mindestens aber 300€ (was bei dir vermutlich der Fall sein wird).
Sie wird ja krankenversichert sein. Also bekommt sie auch Mutterschaftsgeld.
im minijob gibt es keine krankenvesicherungs-pflicht, sondern der arbeitgeber zahlt nur einen pauschalbeitrag an die zentralstelle. wer daneben weder eine hauptbeschäftigung hat noch eine rente (mit kv-beitragspflicht und kv-versichert) bezieht, würde nur bürgergeld bekommen, bei der es bezüglich lohnersatz-leistungen nichts gibt, was voll versicherte haben könnten.
Zumindest dem Erzeuger gegenüber hast Du noch Ansprüche.
einige deiner erklärungen sind irgendwie unverständlich
im minijob hat du lediglich den anspruch auf die gesetzliche entgelt-fortzahlung, bei einem beschäftigungsverbot nicht nur für die üblichen 6 wochen. dein arbeitgeber zahlt einen pauschalbeitrag für mutterschutz von deinem lohn und bekommt aus diesem "topf" die erstattung für die entgeltfortzahlung.
über andere leistungen neben der EM rente solltest du dich mit deiner krankenkasse auseinandersetzen, wenn es soweit ist. allerdings bist du nur über die rente, aber nicht über den minijob krankenvesichert; ob das auch einen anspruch auf mutterschutzgeld begründet, ist ebenfalls mit der krankenkasse zu klären.
oder schau hier:
https://www.informationsportal.de/mutterschaftsgeld-und-mutterschutzlohn-im-minijob/
im minijob gibt es keine "richtige" krankenkassen-mitgliedschaft, hier hat sie nur ihre kv-beiträge aus der em-rente. ob die auch ansprüche auf die üblichen mutterschutz-leistungen begründen, sollte man mit der krankenkasse klären.