Hallo,

Ich befinde mich derzeit in Elternzeit (im zweiten Jahr). Ich würde allerdings gerne bei einem anderen Arbeitgeber einen Minijob ausführen. Meine Frage: Sollte ich in der Elternzeit (noch ein Jahr) nochmal schwanger werden und nochmal Mutterschaftsgeld erhalten, erhalte ich dies dann von meinem Vollzeitgehalt von meinem Hauptarbeitgeber oder nur noch aus dem Gehalt aus dem Minijob? (Also dann viel weniger Mutterschaftsgeld)

Dankeschön.