Kitagebühren zahlen?
Hallo hab mal ne frage ,
Ich möchte Kinderzuschlag beantragen leider ist es etwas Kompliziert.
Wir sind zusammen Wohnen aber nicht zusammen .
Offiziell bin ich nicht der Vater (Sie war bei der Geburt noch Verheiratet, daher wurde der Ex Mann als Vater eingetragen)
Liegt alles noch vor Gericht ,es wurde festgestellt das ex Mann meiner Freundin nicht der Vater ist(durch Speichelprobe) .
Jetzt warten wir nur noch auf die Bestätigung das ich der Vater bin .
Ich selber bin berufstätig
Kind kommt nächsten Monat in Kindergarten, ich erhalte das Schreiben wegen Kindergartengebür die ich auch zahlen werde .
Kann ich obwohl ich nicht Offiziell der Vater bin Kinderzuschlag beantragen ?
Muss ich Unterhaltsvorschuss beantragen obwohl ich mit der Mutter zusammen bin ?
Freundin bekommt Bürgergeld ,und Wohnt mit dem zweiten Kind(nicht mein Kind) in Ihrer eigenen Wohnung das andere Kind(das von mir ist) ist nicht in der Bedarfsgemeinschaft .
"Kind Lebt bei Lebt bei mir mit in der Wohnung "
kann kein Kinderzuschlag beantragen weil ich Offiziell nicht der Vater bin
Muss aber Kitagebühren zahlen obwohl ich Offiziell garnicht der Vater bin ..
Vaterschaftsanerkennung konnte ich unterschreiben (Ex ist Scheinvater).
Geburtsurkunde kann erst geändert werden wenn ich Offiziell der Vater bin warten noch auf das Gerichtsschreiben .
Danke für Antworten
3 Antworten
huhu,
beantragen kannst du das ganze bestimmt schon (wird vermutlich abgewiesen), ist nur die Frage ob dies nicht ausgesetzt wird bis du alles offiziell hast (kann ich mir so vorstellen) und du sobald du den Nachweis hast das Rückwirkend bekommst. Unterhaltsvorschuss sollte aber gehen wenn das Kind bei dir wohnt.
Bin aber kein Experte dafür.
Grüße Anna
Solange du den Nachweis nicht führen kannst, der Vater zu sein, kannst du keinen Kinderzuschlag beantragen.
Das Kind, welches von dir ist, dessen Vater zu aber offiziell noch nicht bist, lebt bei dir? Dann kannst du Unterhaltsvorschuss beantragen, wenn du als Vater anerkannt bist.
Hi Danke für die Antwort, möchte keine Unterhaltsvorschuss beantragen .
Ja das Kind ist bei mir gemeldet,ist auch bei mir mit im Mietvertrag.
Bin mit der Mutter ja zusammen , Wohnen nur nicht in der Selben Wohnung .
- positiv:Ihr Kind lebt in Ihrem Haushalt, ist unter 25 Jahre alt und nicht verheiratet beziehungsweise nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.
- positiv:Sie erhalten Kindergeld (oder eine vergleichbare Leistung) für Ihr Kind.
- positiv:Das Bruttoeinkommen Ihrer Familie beträgt mindestens 900 Euro (Paare) beziehungsweise 600 Euro (Alleinerziehende).
- positiv:Sie hätten genug Geld für den Unterhalt Ihrer Familie, wenn Sie zusätzlich zu Ihrem Einkommen Kinderzuschlag und eventuell Wohngeld erhalten würden.
Auch wenn du noch nicht als Vater eingetragen wirst, müsstest du ja das Sorgerecht haben und damit bist du Erziehungsberechtigter. Du erhälst also Kindergeld. Wenn oben die genannten Voraussetzungen positiv sind, dann kannst du den Kinderzuschlag beantragen.