Wie hoch ist der Selbstbehalt, wenn man für 2 Kinder Unterhalt zahlen muss?

3 Antworten

In der Praxis wird sich meist an der Düsseldorfer Tabelle orientiert.

Bedeutet, dass bei minderjährigen und privilegierten volljährigen Kindern ein Selbstbehalt in Höhe von 1160 Euro bleibt, wenn man arbeitet.

Arbeitet man nicht, dann liegt der Selbstbehalt bei 960 Euro.

Bei volljährigen Unterhaltsberechtigten bleibt dann ein Selbstbehalt in Höhe von 1400 Euro.

Allerdings ist dies am Ende auch immer Einzelfallabhängig. Denn der Selbstbehalt kann runtergesetzt oder erhöht werden.

Kann man beispielsweise nachweisen, dass die Miete weit über der Pauschale in Höhe von 430 Euro warm liegt, da kein günstigerer Wohnraum vorhanden ist, kann das zur Anhebung des Selbstbehaltes führen. (Beispiel bei Unterhalt für Minderjährige und privilegierte Volljährige)

Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Der Selbstbehalt soll erhöht werden, wenn die Wohnkosten (Warmmiete) den ausgewiesenen Betrag überschreiten und nicht unangemessen sind.

https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2021/Duesseldorfer-Tabelle-2021.pdf

Kann der Mindestunterhalt nicht erreicht werden, kann der Selbstbehalt auch deswegen gesenkt werden, wenn man mit einem leistungsfähigen Partner zusammen lebt.

Auf die Berechnung des Jugendamtes sollte man sich nie blind verlassen! Da wird auch nicht immer richtig berechnet. Das gilt übrigens in beide Richtungen!

Das entnimmt man dem entsprechenden Unterhaltsrechner:

https://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html

bachforelle49  26.10.2021, 10:07

der "Rechner" taugt sowie nichts in der Realität, wenn nicht ein Dritter unvoreingenommen, kommt nur Jugendamt infrage, die Verrechnung vornimmt, aber kein Anwalt, denn der nimmt dafür so richtig "Knete", was kontraproduktiv sein dürfte . .

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FordPrefect  26.10.2021, 10:34
@bachforelle49

Dat stimmt natürlich. Jeder Rechner und jedes Programm kann nur so gute Ergebnisse liefern, wie die Daten, die man ihm füttert, zulassen. Aber als Anhalt ist das schon brauchbar. Und die Angaben zum Selbstbehalt findet man dort auch :-)

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Erwerbstätig 1160€, nicht erwerbstätig 960€, der Kindesunterhalt wird vom Jugendamt errechnet, denn nur hier können die Daten seriös mit den weiteren Einnahmen der Mutter wie Kindergeld u.m. verrechnet werden, ferner solltest du den letzten Finanzamtsbescheid Einkommenssteuererklärung vorlegen, dadurch wird sich bei Nachzahlung der SB erhöhen

bachforelle49  26.10.2021, 10:00

ich geh' natürlich davon aus, daß der Lebensmittelpunkt der Kinder bei der Mutter ist und der Vater kindesunterhaltspflichtig, überhaupt sollte hiermit sensibel umgegangen werden

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Kessie1  26.10.2021, 12:45

Vorteil Jugendamt: es rechnet kostenlos. Nachteil: auch nicht immer korrekt. Eine zweite Meinung einzuholen ist da nie verkehrt.

Und der Steuerbescheid mit Nachzahlung senkt nicht den Selbstbehalt. Er dient lediglich dazu das tatsächlich bereinigte Netto zu ermitteln.

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bachforelle49  26.10.2021, 13:24
@Kessie1

wieso "senken", der SB sollte doch dann angepaßt, also "erhöht" werden, zumal sich die Lebensumstände ja auch beim Unterhaltspflichtigen ändern, wenn er oder sie lt. Bescheid nachzahlen müssen, außerdem wird ohnehin das "Kindeswohl" fast sträflich vernachlässigt, wie neueste kindspsychiatrische Untersuchungen ausweisen, wenn der Unterhaltspflichtige, idR der Vater, selbst in prekäre, iP sogar "Armuts"Verhältnisse gerät und "kein gemeinsamer Zoobesuch" mehr möglich ist (Beispiel). siehe "Sorge, Umgangsrecht u.m. in der Praxis"..

das ist alles ein Widerspruch bis zum "geht nicht mehr". Kindeswohl ist dann ein "Witz", "vermonsterung" des Vaters trifft da schon eher den Kern der Sache

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Kessie1  26.10.2021, 13:39
@bachforelle49

Der Selbstbehalt ist und bleibt Summe X. Nur bei einer hohen Steuernachzahlung kann es dann u.U. dazu führen, dass der Unterhalt z.B. nur noch nach Stufe 1 und nicht mehr nach Stufe 2 berechnet wird. Aber am Selbstbehalt ändert sich dadurch nichts. Der kann nur unter besonderen Umständen abgesenkt werden.

Wobei: mit Klasse 1 geht es kaum mehr runter ;-)... Schlechter wäre da: er 3, sie 5, 2 Kinder aus erster Ehe...

Natürlich trifft das Ganze wenig verdienende Vater hart. Aber genauso würde sie es treffen, wenn das Kind in der Familie bei ihm wäre und Mutti das Kind bespaßt und er auch nur alleine arbeitet. Dann wäre die Kosten sogar noch höher...

Und Vati muss dann halt zusehen, dass er sich einen besser bezahlten Job sucht oder Überstunden reißt, damit der Zoobesuch doch noch möglich ist.

Es kreucht ja halt nicht jeder Vater (oder mitunter auch die Mutter) am Existenzminimum rum. Und Kinder zu haben ist nun mal ein teurer Spaß. Das weiß man allerdings auch vorher...

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bachforelle49  26.10.2021, 13:47
@Kessie1

o Gott, was ist das denn ... für eine Sprache . (?!). man hört heraus, das du keine eigenen Kinder hast . aber diese Egozentrik paßt gut zur Gesellschaft und Politik, Hauptsache ich...

Merke: wenn Kinder wirklich so ein teurer "Spaß" wären, dann hätten wir noch weniger deutsche Kinder, die auch für dich die Rente zahlen sollen

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Kessie1  26.10.2021, 14:02
@bachforelle49

??? Ich hatte lediglich versucht dir den Sachverhalt zu erklären!

Im übrigen bin ich Mutter

Warum du ausfallend wirst, entzieht sich leider meiner Kenntnis. Aber wenn du meinst... Schönen Tag noch!

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