Wie funktionieren Schülerjob abzüge (Bürgergeld)?

2 Antworten

Du bekommst dein Geld vom Arbeitgeber für deine geleistete Arbeit, da zieht dir das Jobcenter nichts ab.

Dein Einkommen wird dann entsprechend der SGB - ll Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet.

Bei 520 Euro Brutto gleich Netto wären das derzeit noch 184 Euro Freibetrag, bekommst Du die 520 Euro dann auch Netto aufs Konto, zieht das Jobcenter den Freibetrag theoretisch davon ab und das ergibt dann das voraussichtliche max.anrechenbare Nettoeinkommen von 336 Euro.

Die könnten dann max.von deinen Leistungen abgezogen werden.

Das soll sich ab Juli 2023 ändern, dann soll der Grundfreibetrag von 100 Euro auf 520 Euro Brutto gleich Netto pro Monat steigen.

Dies soll dann für Kinder unter 25 Jahren wohnhaft bei den bedürftigen Eltern gelten, wenn diese Schüler, Azubis oder Stundent sind.

Du oder Deine Erziehungsberechtigten müssen den Job dem Jobcenter melden und Verdienstnachweise einreichen.

Diese werden dann entweder rückwirkend angerechnet oder es erfolgt zunächst eine pauschale mtl. Anrechnung mit Endabrechnung nach z.B. 6 Monaten.

Die mtl. Überweisungsbeträge des Jobcenters reduzieren sich entsprechend.

Voraussichtlich ab Juli dieses Jahres soll der Freibetrag auf Erwerbseinkommen für Schüler, Azubis und Studenten auf 520 € mtl. steigen.