Kommt das Bürgergeld jetzt eigentlich?

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Warum nun Bürgergeld statt Hartz IV?

Die Einführung des Bürgergelds anstelle des bisherigen Arbeitslosengelds II (Hartz IV) war ein zentrales Projekt der Ampelkoalition. Ein Grundgedanke war, das Fördern der Menschen stärker in den Fokus zu stellen als das Fordern. Die Jobcenter sollen sich stärker um Arbeitslose kümmern können. Das neue Bürgergeld soll einen Schwerpunkt auf Qualifizierung und Weiterbildung setzen, um mehr Arbeitslose in dauerhafte Beschäftigung anstatt in einfache Helferjobs vermitteln zu können.

Wer hat Anspruch auf das neue Bürgergeld?

Auch das neue Bürgergeld dient der Grundsicherung für Arbeitssuchende. Es soll sicherstellen, dass der Lebensbedarf gewährleistet ist. Wer bisher Anspruch auf Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld hatte, wird auch künftig Anspruch auf Bürgergeld haben. Neue Anträge müssen dafür nicht gestellt werden. Aber grundsätzlich muss auch das Bürgergeld beantragt werden. Infrage kommt das Bürgergeld auch für Menschen, deren Arbeitseinkommen nicht zum Lebensunterhalt reicht. Sie können ergänzende Unterstützung erhalten.

Ab wann wird das Bürgergeld ausgezahlt?

Das Bürgergeld wird nun wie geplant zum 1. Januar 2023 eingeführt und schrittweise umgesetzt. Einige Kernelemente des Bürgergelds greifen ab Juli 2023. Darunter zählen etwa die erweiterten Fördermöglichkeiten oder das Weiterbildungsgeld. Auch der neue Kooperationsplan, der die Eingliederungsvereinbarungen ablöst, folgt zur Jahresmitte.

Gibt es mehr Geld als bisher?

Alleinstehende Erwachsene bekommen ab dem 1. Januar 53 Euro mehr. Hier steigt der Regelsatz von derzeit 449 Euro auf dann 502 Euro. Eheliche oder nicht eheliche Partner einer Lebensgemeinschaft erhalten dann 451 Euro statt bisher 404 Euro. Für Erwachsene unter 25, die noch bei ihren Eltern leben, erhöht sich der Betrag auf 402 Euro, für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren liegt er künftig bei 420 Euro (bisher 376 Euro). Kindern von sechs bis 14 Jahren werden künftig 348 Euro zugesprochen, bisher sind es 311 Euro. Kleinere Kinder unter sechs Jahren haben dann einen Regelsatz von 318 Euro statt wie bisher 285 Euro.

Muss ich jeden Job annehmen?

Nicht, wenn eine Aus- oder Weiterbildung bessere Chancen verspricht. Bislang scheiterte die Berufsausbildung eines Arbeitslosen oft daran, dass er vorrangig einen Aushilfsjob annehmen muss. Dieser "Vermittlungsvorrang" entfällt künftig. Berufsausbildungen werden bis zu drei Jahre lang gefördert und mit einem monatlichen Weiterbildungsgeld in Höhe von 150 Euro unterstützt. Für Abschlüsse soll es Prämien geben.

Welche Sanktionen sind möglich?

Ursprünglich sollte zu Beginn des Bürgergeld-Bezugs eine halbjährige "Vertrauenszeit" stehen, während der es nur sehr eingeschränkt Leistungskürzungen durch die Arbeitsagenturen geben sollte. Die Union sah hier aber das Prinzip des "Förderns und Forderns" untergraben, weshalb diese Vertrauenszeit nun wegfällt - Sanktionen sollen vom ersten Tag an möglich sein, etwa wenn eine zumutbare Stelle nicht angetreten wird. Dann können Leistungen um zehn Prozent gekürzt werden. Bei einer weiteren Pflichtverletzung binnen eines Jahres drohen 20 Prozent Kürzung und ab dem dritten Verstoß um 30 Prozent.

Welche Ersparnisse darf ich haben?

Betroffene dürfen zudem künftig weniger selbst angespartes Geld behalten als zunächst geplant. Dieses sogenannte Schonvermögen beträgt in einer "Karenzzeit" von einem Jahr künftig 40.000 Euro. Für jedes weitere Haushaltsmitglied sind es nun 15.000 Euro, geplant hatte Arbeitsminister Heil 30.000 Euro.

Darf ich meine Wohnung behalten?

Im ersten Jahr überprüfen die Jobcenter nicht, ob eine Wohnung angemessen ist. Menschen, die arbeitslos sind und sich einen neuen Job suchen müssen, sollen sich nicht auch noch um ihre Wohnung sorgen müssen, lautet die Begründung. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung angemessen sein. Heizkosten werden nicht unbegrenzt erstattet, sondern müssen angemessen sein. Nach Ablauf dieses Jahres muss die Wohnung angemessen sein. Neu ist zudem die Regelung zu den Kosten eines Umzugs: Wenn ein Bürgergeldbezieher umzieht, muss er sich die Kosten dafür genehmigen lassen.

Ist ein Hinzuverdienst erlaubt?

Ein Zuverdienst von bis zu 100 Euro wird überhaupt nicht auf das Bürgergeld angerechnet. Geht er darüber hinaus, wird er wie bisher zu einem bestimmten Prozentsatz angerechnet. Wer zwischen 520 (Minijob) und 1.000 Euro verdient, soll künftig mehr von seinem Einkommen behalten können: Die Freibeträge in diesem Bereich werden von 20 Prozent auf 30 Prozent angehoben. Auszubildenden bleiben von der Ausbildungsvergütung künftig mehr als 600 Euro. Schülerinnen und Schüler dürfen in den Ferien unbegrenzt dazuverdienen. Sie können künftig den Lohn aus einem Minijob behalten und nicht wie bisher nur bis zu 200 Euro. Auch das ehrenamtliche Engagement wird besser gefördert.

Was ist mit der Rente?

Mit 63 Jahren konnten Hartz-IV-Bezieherinnen und -Bezieher bisher mit hohen Abschlägen in Rente geschickt werden, wenn die Jobcenter für sie einen Rentenantrag stellten. Zunächst bis Ende 2026 soll dies nicht mehr möglich sein. Unabhängig von der Anlageform soll die private Altersvorsorge von Selbständigen zudem künftig geschützt sein. Bisher sind Riester- und Rürup-Renten geschützt, sowie Betriebsrenten und Lebensversicherungen, die bis zum Rentenalter laufen.

https://www.br.de/nachrichten/deutschland-welt/buergergeld-statt-hartz-iv-die-wichtigsten-fragen-und-antworten,TOTVcMW

Ja, ich weiß nicht, Bundesrat schon abgestimmt hat, aber sie sind sich zumindest einig geworden. Nur das Schonvermögen wurde nach unten korrigiert und die Sanktionen für Hartz 4 Empfänger bleiben.

Beantragen kann man es ab 01.01.2023, wenn es bewilligt wird, bekommt man Geld ab Tag des Antrags.

Ich denke das wird nach und nach umgestellt. Ja das Gesetz ist wohl durch. Das kommt. Du bekommst nach wie vor das Geld. Vielleicht kann es etwas dauern, bis die neuen Sätze berechnet sind und ausgezahlt werden?!?

Das Bürgergeld wurde offiziel "verabschiedet" und scheint nun Gesetz zu werden.

Wenn alles klappt, wird es erstmals Ende Dezember für Januar 2023 gezahlt. Für diejenigen ALG 2'ler, die im laufenden Leistungsbezug sind.

Die Einkommensanrechnung soll sich nach meiner Kenntnis erst zum Juli 2023 ändern.

Das Bürgergeld ist beschlossen. Du wirst trotzdem erst noch einmal den Betrag von Hartz 4 bekommen, da bis Ende Dezember 2022 noch keine Umstellung erfolgt sein kann und bei der Umstellung erhältst Du dann das bisher zu wenig gezahlte Geld nach.