Kann mir einer bei Bürgergeld helfen?

3 Antworten

Ja wird sie, es gilt das Zuflussprinzip, was im Monat der Antragstellung zufließt ist Einkommen und kein Vermögen und das wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf einen möglichen Anspruch angerechnet.

Hättest es min.schon im Monat vor der Antragstellung auf dem Konto haben müssen, dann wäre es Vermögen und würde bis zur Grenze des Schönvermögens nicht angerechnet.

Da dürfte der Antragstellung derzeit im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro und ab dem zweiten Jahr noch bis zu 15.000 Euro an Vermögen haben oder im Leistungsbezug entsprechende Ansparungen machen.

Auch jede weitere zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehörende Person dürfte von Beginn an diese bis zu 15.000 Euro an Vermögen haben.

Wenn Du innerhalb von 30 Monaten min. 12 Monate Beiträge in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hast, steht dir ALG - 1 als vorrangige Leistung von der Agentur für Arbeit zu.

Da würde es auch nicht angerechnet.

Also kommt drauf an. Wenn die Abfindung dir für den Monat ausreicht, für Miete und co , kannst du den Antrag auch ab Januar stellen. Das macht in dem Sinne keinen Unterschied, da du das sowieso bei der Antragstellung angeben musst.

Du solltest aber mit der Antragstellung nicht zu lange warten, da die Ämter aktuell sehr viel zu tun haben und so eine Bearbeitung auch schonmal 2-3 Monate dauern kann.

Bitte melde dich sofort arbeitslos. Das ist wichtig. Wenn du mehr als 1 Jahr festangestellt gearbeitet hast, bekommst du zuerst Arbeitslosengeld. Dann wird dir die Abfindung nicht angerechnet. Bei Bürgergeld hast du einen Freibetrag, der für deine Abfindung gelten müsste.