Karenzzeit Mietvertrag?

2 Antworten

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Diese verkürzte Kündigungsfrist des Mieters ist zulässig, insofern ausdrücklich vereinbart. Da die Kündigung am 2.12. fristgerecht zugestellt wurde, gilt damit das Mietverhältnis per 31.01.21 als wirksam beendet.

Üblicherweise darf man doch nur zum letzten eines Monats kündigen?! Also würde ich sagen, Kündigung erfolgt dann erst am 31.12

Moinnetz76 
Fragesteller
 23.12.2020, 11:47

Der Gesetzgeber schreibt ja aber vor, dass man ”spätestens zum 3 Werktag eines Kalendermonats“ kündigen darf, damit der Monat noch als voller Kündigungsmonat zählen kann.

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Gerhart  23.12.2020, 15:25

Ein Spaßkommentar, denn der FS hat ordentlich und damit wirksam AM 01.12.20 ZUM 31.01.21 gekündigt.

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