Karenzzeit Mietvertrag?
Guten Abend liebe community,
folgende Frage. Wenn der Mieter im Mietvertrag eine Kündigungsfrist von 2 (!!) Monaten hat und seine Kündigung am 01.12 der Vermieterin zustellt, und die Vermieterin diese am 02.12 nachweislich erhalten hat, ist das Mietverhältnis doch zum 31.01. gekündigt ? In der Karenzzeit sind ja reine werktage enthalten und keine Feiertage oder Sonntage inkludiert. Wenn also die Kündigung, wie erläutert, am 01.12 rausging und am 02.12 bei der Vermieterin einging, ist es dann so, als hätte man im November gekündigt? Dann würde ja der komplette Dezember und Januar als 2 volle Monatsenden gelten und die Frist zum 31.01 wäre somit wirksam.
Liege ich da richtig?
Mit freundlichen Grüßen
2 Antworten
Diese verkürzte Kündigungsfrist des Mieters ist zulässig, insofern ausdrücklich vereinbart. Da die Kündigung am 2.12. fristgerecht zugestellt wurde, gilt damit das Mietverhältnis per 31.01.21 als wirksam beendet.
Üblicherweise darf man doch nur zum letzten eines Monats kündigen?! Also würde ich sagen, Kündigung erfolgt dann erst am 31.12
Der Gesetzgeber schreibt ja aber vor, dass man ”spätestens zum 3 Werktag eines Kalendermonats“ kündigen darf, damit der Monat noch als voller Kündigungsmonat zählen kann.
Ein Spaßkommentar, denn der FS hat ordentlich und damit wirksam AM 01.12.20 ZUM 31.01.21 gekündigt.