Wie kommen wir vorzeitig aus dem Mietvertrag raus?

kreuzundquerxxx  12.06.2021, 15:35

Welches Datum hat dein Kündigungsschreiben?

1.6.21? wenn du Glück hast, nimmt der Vermieter deine Kündigung an und bestätigt dir die Kdg. zum 31.08.21 wenn nicht, dann 30.09.21

Frank0474 
Fragesteller
 12.06.2021, 16:05

Bin leider drüber. Aber muss ich die Septembermiete trotzdem zahlen, wenn zum 1.09. schon ein neuer einzieht?

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zum 15.8. wahrscheinlich ueberhaupt nicht. Ihr koennt aktuell aber zum 30. September kuendigen.

Euer Mietvertrag enthaelt sicher keine Regelung, nach der der Vermieter vorbehaltlos einem vorgeschlagenen Nachmieter zustimmen muss. Zwar kann er bei einem berechtigten Interesse des Mieters dazu verpflichtet sein (bzw. ist bei Ablehnung eines "mindestens gleichwertigen" Nachmietinteressenten so zu stellen, als habe er diesen akzeptiert), doch auch dann steht ihm eine dreimonatige Ueberlegungsfrist zu. Bei einer dreimonatigen Kuendigungsfrist bringt das also gar nichts. Ausserdem liegt hier auch ueberhaupt kein berechtigtes Interesse vor.

Frank0474 
Fragesteller
 12.06.2021, 15:50

Was ist mit der Klausel: "Der Mieter ist berechtigt vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."

Habe dazu gerade diesen Satz gefunden: Wann muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?

Nur im Härtefall oder mit geltender Nachmieterklausel hast du das Recht, einen Nachmieter zu stellen, der vor Ablauf der Kündigungsfrist in deinen Mietvertrag eintritt. Der Vermieter muss dann den ersten vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen – etwa Zahlungsunfähigkeit.

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DerCaveman  12.06.2021, 15:56
@Frank0474

Das hast du von dieser Seite: https://www.advocard.de/streitlotse/mieten-und-wohnen/nachmieter-suchen-kann-der-vermieter-neue-mieter-ablehnen/

Dort steht aber auch: "Der Vermieter muss sich nicht sofort entscheiden, ob er den Nachmieter akzeptiert. Laut einem Urteil des Landgerichts Gießen (AZ 1 S 119/96) kann eine Bedenkzeit von bis zu drei Monaten angemessen sein. Was dir dann natürlich nicht viel nützt, wenn deine Kündigungsfrist ebenfalls nur drei Monate beträgt. Lässt sich der Vermieter sehr viel Zeit, solltest du noch einmal das Gespräch mit ihm suchen."

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Frank0474 
Fragesteller
 12.06.2021, 16:02
@DerCaveman

Das Ding ist, dass er die Wohnung so schnell wie möglich wieder bewohnt haben will, weil das Haus noch abbezahlt werden muss. Und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Bank drei Monate auf ihre Kohle warten will.

Aber Du scheinst ja tatsächlich etwas Ahnung zu haben. Angenommen ich schreibe eine Kündigung zum 30.09 und die Wohnung wird zum 1.09 aber neu bezogen, muss ich trotzdem die Septembermiete zahlen?

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DerCaveman  12.06.2021, 16:07
@Frank0474

Wenn du die Wohnung vorher zurueckgegeben hast und dort dann ein neuer Mieter einzieht, brauchst du ab Einzug des neuen Mieters natuerlich keine Miete mehr zu bezahlen. Doppelt vermieten geht nicht.

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Frank0474 
Fragesteller
 12.06.2021, 16:11
@DerCaveman

Jepp danke. Habe ich gerade auch gefunden. Dann habe ich ja noch gute Chancen.

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Meiner Ansicht nach mußt Du schon die Kündigungsfrist einhalten.

Du hast keine berechtigte Gründe Dich vorzeitig aus dem Vertrag zu mogeln.

Weder die Versprochenen Fenster noch der Nachwuchs, der schon lange bekannt war ist ein Grund dafür.

Auch muß der Vermieter keine neuen Nachmieter von Dir an nehmen. Er kann alle ablehnen und sich fristgerecht zur Kündigung einen neuen suchen.

Ich verstehe echt nicht welche Rechte sich mache Mieter nehmen.
Wie wäre es denn sich einfach nur an die geschlossenen Verträge zu halten?

Weder durch ein Anwalt als vor Gericht wirst Du Recht bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Für den Kündigungstermin ist der Zugng deiner Kündigung beim Vermieter entscheidend. Wenn der bis 3. Werktag Juni war, wäre die Kündigung zum 31. 8. möglich und wirksam. Ansonsten wäre das erst zum 30. September.

Alles Andere wäre vereinbar (Aufhebungsvertrag) insofern der Vermieter mitspielt.

Wir wohnen seit vier Jahren in einer 68qm² großen 3 Zimmer-Wohnung.
Mietvertrag vom 01.03.2017

Inwiefern "neuer" Mietvertrag ab März 2017?

Wie kommen wir vorzeitig, bis spätestens dem 15.08.2021 aus diesem Mietvertrag heraus, ohne dass es am Ende vor Gericht landet?

Gar nicht ..... denn schlicht und ergreifend - gemäß geltendem deutschen Mietrecht habt ihr eine 3-monatige Kündigungsfrist zum Monatsschluss einzuhalten.

und es besteht ein berechtigtes Interesse an dieser vorzeitigen Kündigung.

in welchem Recht findest Du diesen Passus?

triopasi  12.06.2021, 15:27

Ich glaube ein "berechtigtes Interesse" früher umzuziehen hat jeder der Umzieht. Mann muss sich nur einen Grund aus dem Fingern sagen;)

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DerCaveman  12.06.2021, 15:37
@triopasi

Na ja, ein berechtigtes Interesse liegt ja nur dann vor, wenn das Interesse des Mieters an einer vorzeitigen Beendigung des Mietverhaeltnisses das Interesse des Vermieters an einem Festhalten an der Kuendigungsfrist deutlich uebersteigt. Bei einer dreimonatigen Kuendigungsfrist ist das aber regelmaessig nicht der Fall.

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Frank0474 
Fragesteller
 12.06.2021, 15:45

Steht z.B. bei Advocard.de:
Wann muss der Vermieter einen Nachmieter akzeptieren?

Nur im Härtefall oder mit geltender Nachmieterklausel hast du das Recht, einen Nachmieter zu stellen, der vor Ablauf der Kündigungsfrist in deinen Mietvertrag eintritt. Der Vermieter muss dann den ersten vorgeschlagenen Nachmieter akzeptieren, sofern keine triftigen Gründe dagegen sprechen – etwa Zahlungsunfähigkeit.
Im Mietvertrag steht "Der Mieter ist berechtigt, den Vertrag vorzeitig zu kündigen, wenn er einen Nachmieter nachweist."

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Ne Begründung braucht es gar nicht zur kündigung,allerdings müsst ihr 3monate kündigungsfrist einhalten,da kommt ihr nicht drumherum...ob der vermieter die Kündigung akzeptiert oder nicht kann euch egal sein..