Darf man mit Bürgergeld eine Firma gründen?

Ja 86%
Nein 14%

7 Stimmen

2 Antworten

Guten Abend aus Schönaich,

zunächst ja, Du darfst auch mit Bürgergeld eine Firma gründen oder ein Gewerbe anmelden. Dabei gibt es allerdings einige wichtige Punkte, die Du beachten musst, insbesondere im Hinblick auf die Anrechnung Deiner Gewinne und Deine Pflichten gegenüber dem Jobcenter.

Zunächst bist Du verpflichtet, das Jobcenter vorab über Deine geplante Selbstständigkeit zu informieren. Dies ist notwendig, da das Jobcenter prüfen muss, wie sich Deine Einkünfte auf Dein Bürgergeld auswirken. Transparenz ist hier entscheidend, um Missverständnisse oder Probleme zu vermeiden. Gewinne, die Du durch Deine Firma erzielst, werden auf Dein Bürgergeld angerechnet.

Dabei gelten jedoch Freibeträge:

Ein Grundfreibetrag von 100 Euro im Monat bleibt anrechnungsfrei, und bei Einkommen zwischen 100 und 1.000 Euro bleiben 20 % anrechnungsfrei. Für Einkommen zwischen 1.000 und 1.200 Euro (bzw. 1.500 Euro, wenn Du Kinder hast) bleiben 10 % anrechnungsfrei. Dadurch kannst Du einen Teil Deiner Gewinne behalten, auch wenn Du weiterhin Bürgergeld beziehst.

Buchhaltung:

Es ist wichtig, dem Jobcenter regelmäßig Nachweise über Deine Einnahmen und Ausgaben vorzulegen. Dies erfolgt in der Regel durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR). Eine ordentliche Buchführung ist hierbei essenziell, damit das Jobcenter Deine Einkünfte korrekt berechnen kann. Zusätzlich hast Du die Möglichkeit, vom Jobcenter Unterstützung zu erhalten. Das sogenannte Einstiegsgeld kann Dir den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern. Dieses wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt, wenn Deine Geschäftsidee tragfähig erscheint. In manchen Fällen können auch Zuschüsse für notwendige Anschaffungen bewilligt werden.

Sozialversicherung:

Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Verantwortung für Deine Sozialversicherungen. Solange Du Bürgergeld beziehst, übernimmt das Jobcenter Deine Krankenversicherung. Mit der Selbstständigkeit bist Du jedoch selbst für Deine Sozialversicherungen verantwortlich, besonders wenn Deine Gewinne hoch genug sind, um Dich vom Bürgergeld unabhängig zu machen. Zudem musst Du Dich über Deine steuerlichen Pflichten informieren, beispielsweise über die Abgabe einer Einkommenssteuererklärung und die Anmeldung der Umsatzsteuer, falls diese relevant wird.

Sollte Dein Unternehmen erfolgreich werden und Deine Gewinne so hoch ausfallen, dass Dein Einkommen Deinen Bedarf für das Bürgergeld übersteigt, entfällt die Zahlung des Bürgergeldes ganz oder teilweise. In diesem Fall kannst Du stolz darauf sein, finanziell unabhängig vom Jobcenter zu sein. Mit einer gut geplanten Geschäftsidee, ordentlicher Buchführung und rechtzeitiger Kommunikation mit dem Jobcenter kannst Du Deine Selbstständigkeit als Chance nutzen, langfristig auf eigenen Beinen zu stehen.

Erfolgreiches Gelingen während Deiner Gründungsphase

LG aus Schönaich / BW

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Unternehmer und Gründer
Ja

Prinzipiell ja, und bei Vorlage eines tragfähigen Gründungs-/ und Firmenkonzeptes kann, bzw. konnte man zumindest früher sogar einen Antrag auf Gründungsbeihilfe beim Arbeitgeberservice stellen.