Darf das Jobcenter Steuererstattungen aus Vorjahren vom Gesamtanspruch abziehen?

2 Antworten

Eine Steuererstattung ist keine Nachzahlung, deshalb darf diese auch nur im Monat des Zuflusses angerechnet und nicht wie wenn es sich um eine Nachzahlung handeln würde, auf bis zu 6 Monate verteilt werden, sollte im Monat des Zuflusses bei einmaliger Abrechnung der Leistungsanspruch entfallen.

Wenn die Steuererstattung also höher als eure monatliche Leistung vom Jobcenter ist, dann entfällt der Leistungsanspruch im Monat des Zuflusses, bereits gezahlte Leistungen müssten dann unter Umständen ans Jobcenter erstattet werden, oder es würde evtl.für den Folgemonat keine Leistung gezahlt, also entsprechend verrechnet.

Der Rest der Erstattung wird vom Einkommen im Monat des Zuflusses im Folgemonat zu Vermögen und das bleibt bis zur Grenze des Schönvermögens ohne Berücksichtigung.