Darf das Jobcenter Geld abziehen?

iicurrni  12.02.2022, 15:12

Suchst du Streit?

Systemspreng347 
Fragesteller
 12.02.2022, 15:16

Ja, weil ich es eine Frechheit finde. Von was soll mein Bruder Leben ? Arbeitslose werden einfach bevorzugt. Dann wundert ihr euch dass Steuern verschwendet wird ?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Bei Maßnahmen gibt es kein "Taschengeld" für die Teilnehmer. Taschengeld gibt es nur, wenn man Geld nach dem SGB XII bezieht und in einer Einrichtung lebt.

  • Wenn man an einer Schulungs-Maßnahme teilnimmt, gibt es meist Geld für Fahrkosten. Diese werden selbstverständlich nicht auf den Bedarf an ALG II angerechnet.
  • Und wenn man an § 16d Arbeitsgelegenheiten teilnimmt, gibt es sogar eine Aufwands-Entschädigung von meist 1,50 € pro Stunde plus Fahrkosten. Aber auch das wird selbstverständlich nicht auf den Bedarf an ALG II angerechnet.

Falls doch etwas angerechnet wird, kann man nachfragen, weshalb. Und man kann auch Widerspruch einlegen dagegen. Und klagen beim Sozialgericht.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn ihr helfen wollt dann bitte die Wahrheit und nicht vom Thema ablenken. Das deutet darauf hin dass ihr selbst keine Ahnung habt

Du hast eine interessante Art und Weise, Menschen dazu zu motivieren, Dir zu antworten :D

in dem er pro Monat 250 Euro bekommen hat und das Jobcenter hat ihm jeden Monat 220 Euro abgezogen.

Das klingt in der Tat ungewöhnlich. Wenn das Geld als Aufwandsentschädigung gezahlt wurde, ist diese Anrechnung m.M.n. eindeutig falsch. Andernfalls nicht unbedingt.

Was steht denn im Anrechnungsbescheid drin, warum bzw. auf welcher Rechtsgrundlage 220 € von 250 € angerechnet werden?

Das hört sich zuviel an. 100€ freibetrag und vom rest 80% ergo 120 werden angerechnet.

frodobeutlin100  12.02.2022, 15:18

weder FS noch der Bruder bekommen das Geld ausgezahlt - das bekommt der Vorsteher der Bedarfagemeinschaft und der / die hat da vermutlich falsch kommuniziert

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Systemspreng347 
Fragesteller
 12.02.2022, 15:32
@frodobeutlin100

Falsch, weil der Vater nicht bei uns wohnt und meine Mutter nur h4 bezieht. Erklär mir bitte Mal wie sie ihn mitversorgen soll

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berlina76  12.02.2022, 16:04
@Systemspreng347

Personen im gemeinsamen Haushalt bilden eine Bedarfsgemeinschsft( BG) der Vorsteher dieser BG-deine Mutter- bekommt das Geld für die gesamte BG ergo auch für deinen Bruder.

Geht dein Bruder jetzt Arbeiten, dann wird der BG entsprechend Geld abgezogen nämlich 80% des Verdiestes, abzüglich 100€ die Abrechnungsfrei sind. Diesen Betrag muss dann dein Bruder in die BG ergo an deine Mutter zurückführen, damit sie davon alle Kosten zahlen kann.

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Kurz gesagt: ja, das ist korrekt.

Wie alt ist der Bruder und um was für eine Maßnahme handelt es sich hier ?