Als Sohn der Beschuldigten Person zum SV äußern?

Hey liebes Community,

und zwar folgendes... gegen meine Mutter wurde ein Strafverfahren eingeleitet aufgrund des Verdachts des Betruges zum Nachteil des Jobcenters, weil meine Schwester (die mit meiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft lebt) vor wenigen Monaten sich für eine Nebentätigkeit beworben hat und es nicht angemeldet hat.

Das Problem ist meine Mutter versteht wenig Deutsch und aufgrund der bestehende Sprachbarrieren kommt sie nicht mit der Bürokratie zurecht. Kann ich als Sohn im Anhörungsbogen für die beschuldigte Person stellvertretend dazu äußern aus meiner Sichtweise? Da meine Mutter eben nichts von dem versteht.

Falls es möglich ist und ihr der Meinung seid, dass meine Schwester sich dazu äußern könnte - Nein ich denke nicht, dass sie in der Lage ist eine vernünftige schriftliche Stellungnahme zu geben, da sie nicht die nötige Reife und Kompetenz besitzt. Sie wusste auch nicht, dass man als Mitglied einer Bedarfsgem. nach SGB II solche Nebentätigkeiten anmelden muss. Das war das erste mal, dass sie sich eigenständig für eine Nebentätigkeit sich beworben hat (sie ist mittlerweile 22 J und versucht ihren Hauptschulabschluss nachzuholen - ich denke das sagt einiges aus, dass sie geistig nicht wirklich reif ist). Sie hat hierbei wirklich keinerlei die Intention gehabt heimlich Geld zu verdienen.

Also nochmal zurück zu meiner Frage: Kann ich im Anhörungsbogen, welches eig. für meine Mutter vorgesehen ist, mich zum Sachverhalt äußern ?

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Etwas stimmt an deiner Story nicht, denn die BEWERBUNG für eine Nebentätigkeit ist nicht meldepflichtig.

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