Wieso kennen sich viele nicht mit dem Sozialrecht aus in Deutschland?
Viele denken es gibt nur Bürgergeld und alles andere wird verrechnet.
Doch so pauschal stimmt das gar nicht und man kann mehrere Tausend Euro dazu verdienen ohne Anrechnung durch z.B Verhinderungspflege, Pflegegeld etc .
Viele andere Sozialleistungen werden nämlich gar nicht angerechnet auf Bürgergeld, jedoch werden einige angerechnet.
Aber auch Extra Leistungen der Jobcenter sind vielen nicht bekannt wie z.B Führerschein kosten, Kostenerstattung wenn man ein Vorstellungsgespräch etc hat.
Meine Frage:
Wieso kennen sich viele nicht mit dem Sozialrecht aus in Deutschland?
10 Antworten
Weil es sehr umfangreich und manchmal auch ziemlich kompliziert ist.
Viele Leistungen bekommen normale garnischt, das ist nur im Einzelfall möglich, nischt für alle. Man kann nischt tausende hinzu verdienen, das ist geflunkert von disch.
Jeder der eine Verhinderungspflege durchführt! Das ist Arbeit und nicht nur Geld......und dazu benötigt es z.B. einen Pflegebedürftigen und eine Pflegekraft welche verhindert ist.
Schon. Man kann aber welche Finden z.B Ebay Kleinanzeigen.
inwiefern betrug mein lieber/ meine liebe?
Verhinderungspflege ist einfach nur eine Pflege. Man sucht sich eine eigenständig aus. Das macht man z.B über Ebay, über Freund:innen etc.
Wenn man mit der Person nicht Verwandt ist kann man 2418€ von der Pflegekasse abrechnen. Sonst nur das 1.5 Fache.
Natürlich holen sich die meisten dann eine Fremde Person.
Und das ist eben kein Betrug.
Das Gehalt ist Verhandlungssache. Manche vereinbaren 20€, andere 25€ etc pro Stunde
Dann machst du ein Gewerbe und keine Verhinderungspflege; so einfach wie in deinem Kopfkino ist das nicht! Vor allem weil ein Gewerbe auch Einkommen nach SGB darstellt.
Jaein. Kommt drauf an. Einmal geht immer. Bei vielen eben nicht. Da muss dann eben EST bezahlt werden etc wie du gesagt hast aber nicht bei einer
Im Zweifelsfall wird es dir ein Richter dann sehr genau erklären wo die Grenzen liegen.......
Das wird so sein. Jedoch betrifft es mich sowieso nicht.
Das ist ja eben das gleiche wie z.B Privater Verkauf. Im Gesetz steht halt nicht ab wievielen Verkäufen man ein Gewerblich handelt. Manches ist sowieso nie klar durch das Gesetz
Das ist absolut klar geregelt.
Nur weil du das nicht kennst, heißt das nicht, dass das nicht irgendwo steht.
Nein eben nicht. Es kommt auf viele Einzelheiten an
Ob der Verkauf durch einen eBay-Nutzer als planmäßig einzustufen ist, hängt von einer Gesamtschau des Einzelfalls ab. Es müssen also tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die den Verkauf planmäßig erscheinen lassen. So wird von einer Planmäßigkeit der Verkäufe ausgegangen, wenn:
- ein bestimmtes Sortiment an Gegenständen wiederholt angeboten wird, daher immer wieder gleichartige Angebote in einem nennenswerten Umfang zum Verkauf hochgeladen werden,
- wiederholt Waren in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, die der Verkäufer selber erst kurz zuvor erworben hat,
- wiederholt Waren in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, die neuwertig, ggf. sogar mit Preisschild, sind,
- wenn die Waren durch eine professionell gestaltete Seite, zum Beispiel durch eine Vielzahl an Verkäufen und Bewertungen, in einem nennenswerten Umfang angeboten werden, sodass ein planmäßiger Verkaufseindruck entsteht,
- wenn der Verkäufer ansonsten gewerblichen Handel betreibt und gleiche Geräte in nennenswertem Umfang nun zusätzlich auf einer Verkaufsplattform anbietet.
Jedoch reicht es für ein gewerbsmäßiges Handeln eben nicht bloß aus, wiederholt ein bestimmtes Sortiment an Waren anzubieten oder seine Seite professionell zu gestalten. Zusätzlich muss immer ein nennenswerter Umfang an Verkäufen vorliegen. Dieser liegt nach dem Urteil vom LG Dessau-Roßlau vom 11.01.2017 zwischen 15-25 Verkaufsaktionen pro Monat.
Demnach handelt ein Verkäufer, der pro Monat 13 neuwertige Modellflugzeuge auf seiner professionell gestalteten Nutzerseite einer Internetplattform verkauft, nicht gewerbsmäßig, da kein Angebot in einem nennenswerten Umfang vorliegt.
Einmalige, jedoch umfangreiche Verkaufsaktionen im Internet
Doch liegt auch schon allein mit dem nennenswerten Umfang von mehr als 15 Verkaufsangeboten pro Monat eine indizierte Planmäßigkeit und somit eine Gewerbsmäßigkeit vor? Oder ist es möglich, mehr als 15 Artikel pro Monat auf einer Internetplattform zu verkaufen, wenn keine weiteren Anhaltspunkte für einen planmäßigen Verkauf vorliegen?
Eine gewerbsmäßige Tätigkeit erschöpft sich nicht bloß in gelegentlichen Geschäftsakten, sondern ist eben auf Dauer angelegt. Daher begründen reine Verkäufe aus dem Privatvermögen, auch wenn sie einen nennenswerten Umfang umfassen, keine Gewerbsmäßigkeit. So begründet beispielsweise der umfangreiche Verkauf von Gegenständen aus einer Haushaltsauflösung auf einer Internetplattform nicht die Unternehmereigenschaft des Verkäufers.
Fazit zum gewerbsmäßigen Verkauf im Internet
Auch wenn die Verkaufsportale im Internet den privaten Verkauf durch Flexibilität und Gebührenfreiheit wesentlich erleichtern, so gilt dies trotzdem nur bis zu einem gewissen Punkt. Liegen gewisse Anhaltspunkte für einen planmäßigen Verkauf vor, so darf die Anzahl von 15 Verkaufsangeboten pro Monat nicht überschritten werden, da sonst von einer Gewerbsmäßigkeit auszugehen ist.
Handelt es sich jedoch um eine einmalige, aber doch sehr umfangreiche Verkaufsaktion aus dem Privatvermögen, bei der in einem Monat mehr als 15 Verkaufsangebote erstellt werden, so reicht allein diese Tatsache nicht für ein gewerbliches Handeln aus. Der Verkauf auf Internetplattformen ist nicht grenzenlos!
Privates Komplimentvon
trans64
08.10.23, 20:14:30
Ich möchte Dir etwas mitteilen!
Wie hast du den Expert:innenstatus eigentlich bekommen? Deine Beiträge sind nämlich nicht Qualitativ gut.
Ach weißte,
ich hab so meine Zweifel, dass DU das beurteilen kannst. 😁
Es kommt auf viele Einzelheiten an
Und du kommst mir jetzt ernsthaft mit einem Sermon von der Ebay-Seite?
Ich muss da nur meinen Anwalt fragen. Der sagt was anderes.
Klar gibt es Grenzfälle. Aber in der Hauptsache ist sehr klar und eindeutig geregelt.
Nicht wenn du es gewerbsmäßig betreibst......wenn du allerdings deine Nachbarin bei Verhinderung des Ehemannes pflegst ist es Steuer und Sozialversicherungsfrei.
Hauptsächlich weil sie nicht googeln können.
Führerschein kosten
Das kannst Du so nun auch nicht raus hauen. Die machen das vielleicht, wenn man eine verbindliche Stellenzusage hat - vielleicht! Ist aber ein ganz wackeliges Vielleicht.
Ansonsten geht außer den von Dir angesprochenen Bewerbungskosten nicht viel.
Ich kenne mich damit auch nicht aus, zum Glück. Wenn aber ich zu dieser Kategorie gehören würde, hätte ich mich natürlich informiert, was und wieviel mir genau zusteht und wieviel ich dazu verdienen kann, ohne Anrechnung.
Da kennen sich viele alleine aus dem Grund nicht aus,weil sie sich nie damit beschäftigen.
Stimmt nicht. Jeder kann Verhinderungspflege machen z.B und dafür gibr es 2418€ für das Jahr