ALG 2 und verhinderungspflege für eigenes Kind in Anspruch nehmen?

2 Antworten

Das kannst du dann ja auch dementsprechend nachweisen, ist dann ja kein anzurechnendes Einkommen, wenn du es nachweislich an die pflegenden Personen überweist.

Fabio1409 
Fragesteller
 22.01.2020, 09:03

Hallo, erstmal danke für die Antwort ! Das Geld wurde nicht überwiesen ! Immer dann bar abgegeben Stück weise .

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isomatte  22.01.2020, 09:06
@Fabio1409

Dann hat man doch aber min.eine Quittung über den gezahlten Betrag und dessen Verwendung.

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Nein das bleibt dir erhalten, weil es auch zweckgebunden ist.