Geld aus Verhinderungspflege pfändbar?

3 Antworten

Kann ja nicht, die Verhinderungspflege ist ja Geld, ass sie verauslagt hat für jemanden, der die VHP geleistet hat. (In Zukunft besser die VHP direkt an die Ersatzpflegeperson auszahlen lassen).

Sie muss sich schon kümmern, wenn der Freibetrag auf dem P.Konto überschritten wird.

Meist reicht es aus, dass der Bescheid der Pflegekasse bei der Bank vorgelegt und dann der Freibetrag angepasst/erhöht wird.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit über 20 Jahren Leiter einer Rechtsanwaltskanzlei.