Hilfe zur Pflege?
Meine Oma hat Pflegegrad 5 und die Pflegekosten überschreiten ihre Einnahmen durch eine eigene Rente und das Pflegegeld.
Wir müssen für sie die sog. "Hilfe zur Pflege" beantragen. Stellt man diesen Antrag einmal beim Amt für Soziales und läuft er dann bis zum Tod oder muss er bei einer 82-jährigen schwer dementiellen Patientin jedes Jahr von uns neu gestellt werden?
4 Antworten
Hallo,
ich bekomme seit mehreren Jahren selbst Hilfe zur Pflege. Den Antrag muss man nur einmal stellen. Das Sozialamt hat sich bei mir in dieser Zeit dann in unregelmäßigen Abständen gemeldet und ich musste jedes Mal mein Einkommen anhand von Rentenbescheiden angeben und auch mein "Vermögen", z.B. wollten das Amt dann immer Kopien von den Kontoauszügen der letzten 3 Monate und vom Sparbuch o.ä. Auch was man an Bargeld zu Hause hat, sollte man angeben, denn da gibt es Grenzen (höchstens 5.000 Euro darf man besitzen) für den Bezug dieser Leistung.
Beim Sozialamt melden muss man nur, wenn der Bezieher in einer Klinik ist, denn dann ruht die Zahlung der Hilfe zur Pflege.
Das hängt z.T. von den bescheiderteilenden Stellen ab. Wartet den Bescheid ab. Ist er befristet, müsst ihr rechtzeitig einen neuen stellen. Bei der Konstallation kann ich mir gut vorstellen, dass er nicht befristet wird.
Wie sollte sich der Gesundheitszustand noch verbessern?
Besser wird das auf keinen Fall mehr, eher schlimmer :(
Danke für den Link. ich bin des googelns und auch des Lesens mächtig. Die Frage, ob man den lfd. Antrag jährlich neu stellen muss, erklärt sich mMn auch aus dieser Internetperformance nicht.
Oma ist anspruchsberechtigt.
Vorsorgevollmacht oder Betreuer, weil selbst kann sie ja wohl keinen Antrag beim Sozialamt stellen.
Dass sie ansprucsberechtigt ist, versteht sich von selbst. Die Frage lautete, ob sie jedes Jahr einen neuen Antrag stellen muss