Kindergeld 2x anrechnen?

1 Antwort

Nennt sich seit 2023 Bürgergeld !

Ich denke schon, denn beim Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt und Bezug von Bürgergeld wird es auch bei beiden Leistungen angerechnet.

Beim Jugendamt ergibt der Unterhaltsvorschuss + Kindergeld den Mindestunterhalt für das Kind nach der Düsseldorfer Tabelle.

Und beim Jobcenter wird der Unterhaltsvorschuss + Kindergeld bei minderjährigen Kindern im Regelfall voll als Einkommen auf dessen Bedarf angerechnet.