Würde das funktionieren (Minijob/Schülerjob - Dönerladen)?

1 Antwort

Mittwochs endet meine Schule um 14:30,

also hättest du an diesem Tag bereits ( ohne zu berücksichtigte Zeit für Hausaufgaben ) 6,5 Stunden gearbeitet. 1 Stunde Hausaufgaben blieben max. 0,5 Stunden für bezahlte Arbeit übrig. Höchstzulässige Arbeitszeit pro Tag 8 Stunden.

Desweiteren dürftest Du nur an 5 Tagen pro Woche arbeiten - also nur von Mo - Fr.

Zudem gilt für Dich als Vollzeitschüler die Kinderarbeitsschutzverordnung.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__1.html

Kinder über 13 Jahre und vollzeitschulpflichtige Jugendliche dürfen nicht beschäftigt werden, soweit nicht das Jugendarbeitsschutzgesetz und § 2 dieser Verordnung Ausnahmen vorsehen.

https://www.gesetze-im-internet.de/kindarbschv/__2.html