Hartz 4, Bafög, Nebenjob?!

5 Antworten

Ein Mini Job wird nicht auf das Bafög - angerechnet und diese 400 € Verdienst dürfte sie auch behalten,die bekommt sie ja dann vom AG - da kommt das Jobcenter ja gar nicht ran !

Allerdings wird das nach dem Abzug von Freibeträgen auf ihren Bedarf in deiner Wohnung angerechnet,der ihr laut SGB - ll zustehen würde.

Das Problem wird dann ihr Kindergeld sein !

Kann sie nämlich durch diesen Verdienst nach Abzug der Freibeträge + anrechenbares Bafög + Kindergeld,ihren Bedarf von selber decken und es bliebe noch ein Überschuss übrig,würde dieser ihrem Kindergeld zugerechnet.

Dieser Betrag würde dann auf deinen Bedarf angerechnet und von deinen Leistungen abgezogen,weil sie den zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr benötigen würde.

Die Anrechnung trifft aber nur auf das nicht mehr benötigte Kindergeld zu,was sie dann zur eigenen Bedarfsdeckung nicht mehr brauchen würde.

Es darf also max.bis auf die Höhe ihres Kindergeldes angerechnet werden und dann von deinem Bedarf abgezogen werden.

Was sie dann im Endeffekt für sich hätte,kann man erst sagen,wenn der Freibetrag vom Bafög - feststeht,dann dieses anrechenbare Bafög - mit dem anrechenbaren Brutto / Nettoeinkommen ( bei 400 € Brutto / Netto,hätte sie 160 € Freibetrag und 240 € anrechenbares Einkommen ) addiert + ihr Kindergeld.

Das würde dann ihr gesamtes anrechenbares Einkommen ergeben und davon wird dann der individuelle Bedarf der Tochter abgezogen.

Ist sie schon 18,dann würde der Regelsatz 313 € betragen und dazu käme noch ihr Kopfanteil der Kosten für Unterkunft und Heizung,also die Warmmiete. Der Kopfanteil berechnet sich aus der gesamten Warmmiete,geteilt durch die Personen im Haushalt.

Das ergibt dann ihren gesamten individuellen Bedarf.

Dieser muss dann von dem gesamten anrechenbarem Einkommen abgezogen werden und bliebe da ein Überschuss übrig,wird der bis auf Höhe des Kindergeldes bei dir angerechnet.

Deine Tochter wird gar keine Leistungen nach SGB II mehr erhalten, als Studentin ist sie davon nämlich ausgeschlossen. Insofern ist es egal, ob und wie viel sie arbeitet.

Ich gehe mal davon aus, dass du die Mieterin eurer Wohnung bist? Stell einen Wohngeldantrag für deine Tochter, "Hartz IV" wird sie nicht mehr bekommen. Den Wohngeldantrag stellst du bei euer Stadtverwaltung bzw. dem Landkreis.

isomatte  09.07.2014, 18:00

Wohngeldanspruch hat die Tochter nicht,weil sie Bafög bekommt !

TreudoofeTomate  09.07.2014, 19:24
@isomatte

Falsch! Das Wohngeldgesetz ist nur auf Haushalte nicht anzuwenden, in denen ausschließlich Haushaltsmitglieder leben, die dem Grunde nach Anspruch auf BAföG oder BAB haben (§ 20 Abs. 2 WoGG).

Im vorliegenden Fall leben neben der Auszubildenden mit BAföG-Anspruch vier weitere Haushaltsmitglieder in der Wohnung, die dem Grunde nach keinen Anspruch auf BAföG oder BAB haben. Selbstredend hat die Mutter für die Tochter einen Wohngeldanspruch.

isomatte  10.07.2014, 09:49
@TreudoofeTomate

Im Grunde hast du ja recht,ich nehme aber an,das sich der Bezug von ALG - 2 und Wohngeld ausschließt !

Ich kann mich aber auch irren.

TreudoofeTomate  10.07.2014, 11:03
@isomatte

Grundsätzlich ist das richtig. Du kannst aber davon ausgehen, dass die Tochter keine Leistungen nach dem SGB II mehr bekommen wird. Als Auszubildende ist sie davon ausgeschlossen (§ 7 Abs. 5 SGB II). Allenfalls ein Zuschuss zu den ungedeckten Kosten der Unterkunft nach § 27 Abs. 3 SGB II wäre möglich, der dann tatsächlich zum Ausschluss vom Wohngeldgesetz führen würde. Sie hat jedoch die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Leistungen, also Zuschuss oder Wohngeld.

isomatte  10.07.2014, 12:18
@TreudoofeTomate

Das sie in diesem Fall von ALG - 2 ausgeschlossen ist,ist klar,ihr stünde ggf.dieser Mietzuschuss für die ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung zu !

Wenn sie auf Grund ihres Bafögs - vom ALG - 2 ausgeschlossen ist,trifft das auch auf das Wohngeld zu.

Du hast zwar recht,das die Mutter Wohngeld beantragen könnte und somit die Tochter ggf.dann auch Anspruch hätte,aber da die Mutter und die Geschwister schon ALG - 2 beziehen,würde der Antrag der Mutter abgelehnt,weil nur eine Leistung bezogen werden kann.

Also bliebe nur der Mietzuschuss zu den ungedeckten Kosten für Unterkunft und Heizung vom Jobcenter übrig.

Das ist schwierig. Am besten beim JC nochmal informieren, ob und wenn ja wie das verrechnet wird.

Also neben dem Bafög darf man 450€ dazu verdienen, ich weiß leider nicht, ob dir das dann nicht angerechnet wird... :/

Alle einkommen werden angerechnet.Ein guter tipp von mir Melde dein Tochter bei Verwanten,Freunden,Oma... an die kein Hartz4 beziehen.Habe meine Sohn Mit 18 auch abgemeldet.Ausgezogen ist er mit 22 nach beendigung seiner Ausbildung.Nicht vergessen nach Ummeldung muss der Name deiner Tochter an den Briefkasten.