Zwei minijobs, trotzdem bafög möglich?

2 Antworten

Wenn du den Job noch vor dem Studium kündigst, zählt er nicht mehr. Im Antrag ist anzugeben, was du im Bewilligungszeitraum (also ab dem Monat, ab dem du zu studieren anfängst) pro Monat an Einnahmen hast.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
Habe nämlich wahrscheinlich Anspruch auf den Höchstsatz

Nein, jetzt gerade nicht. Du hast ja Geld.

Wenn das irgendwann anders ist, kann die Sache anders bewertet werden.

Das Amt berücksichtigt den "ist" Zustand.

Wenn du zum Zeitpunkt des Antrags noch Geld verdienst und evtl. Erspartes hat, dann wird das so berücksichtigt. Da fängt keiner das Rätselraten an was irgendwann später sein könnte oder glaubt auch nicht an "ich werde ganz bestimmt bald..." Versprechungen.

Wie melde ich es dem Amt dass ich kündige?

Vielleicht klappt es, wenn du die Kündigungsbestätigung des Arbeitgebers beilegst.