Bafög Folgeantrag ab wann eingegangen?
Wenn man seinen Bafög Folgeantrag zwei Monate vor Ablauf des Bewillungszeitraums stellt dann hat man ja einen Anspruch auf durchgehende Förderung. Ich habe meinen Antrag am 31.07 eingeworfen und dachte dass er dann auch auf den 31.07 als eingegangen datiert wird da ich dies einmal vom Bafög Amt so gehört hatte, dass es immer auf den vorigen Tag datiert wird, da sie es ja meist erst am nächsten Tag entleeren. Nun habe ich einen Brief von Bafög Amt erhalten in dem steht, dass der Antrag am 01.08 eingegangen ist. Ist das dann ein Fehler vom Bafög Amt beziehungsweise wäre ich dann nicht mehr in der 2 Monate Frist?
1 Antwort
Da gibt es keine Frist. Es wird empfohlen, denn Antrag schon mind. 2 Monate vor Ablauf abzugeben, damit man nicht auf sein Geld warten muss, denn die Bearbeitung dauert 2-3 Monate. Wenn dein aktueller Bescheid bis September läuft, ist es völlig egal, ob der Folgeantrag am 31.7. oder 1.8. eingegangen ist. Du könntest ihn sogar bis Ende Oktober einreichen und du würdest Geld ab Oktober bekommen (dann meist rückwirkend).
Sorry, das ist etwas ganz anderes. Hier handelt es sich um eine vorläufige Weiterzahlung. Diese gibt es nicht automatisvh, sondern nur auf gesonderten Antrag. Den kannst du generell stellen, wenn der Antrag nach über 2 Monaten nicht bearbeitet wurde. Als jemand, der selber in einem BAföG Amt arbeitet, kann ich dir sagen, dass dieser Paragraph so gut wie nie zur Anwendung kommt. Es ist einfach zu aufwendig. Du könntest es einklagen, aber das dauert länger als die eigentliche Bearbeitung des Antrages. Also sitzen wir es aus. Die Bearbeitung dauert, solange wie es dauert. Vorher gibt es kein Geld.
Dieser Absatz wurde doch extra eingeführt um Bafög Berechtigte davor zu schützen monatelang kein Geld zu erhalten nur weil das Bafög Amt ein halbes Jahr braucht um einen Antrag zu bearbeiten, da die allermeisten nunmal auf das Geld angewiesen sind. Könnten sie mir nennen wo es schriftlich festgelegt ist, dass diese vorläufige Förderung gesondert beantragt werden muss? Im Gesetz ist es so vermerkt, dass es vorläufig gezahlt wird und nicht dass man dies extra beantragen muss.
Das ist leider so nicht ganz richtig, ich beziehe mich auf das Bafög Gesetz, da ist diese Frist im Paragraph 50 Absatz 4 nachzulesen :)