Wie formuliert ich in einem Brief mehrere "Hilfsweise" Erklärungen?
Also z.B:
- Widerrufs eines Vertrags
- hilfsweise außerordentliche Kündigung
- hilfsweise ordentliche Kündigung
Zweimal Hilfsweise zu schreiben kommt mir falsch vor. Wie formuliert man den 3. Punkt besser?
4 Antworten
Zweimal hilfsweise ist kein Problem und kommt in der Praxis auch häufiger vor. Du solltest im Schreiben lediglich klarstellen, was die Bedingung für die zweite hilfsweise Erklärung ist (nämlich Nicht-Greifen der außerordentlichen Kündigung).
Zweimal hilfsweise ist aber nicht falsch und ansonsten solltest Du Dir Rat bei einem kundigen Rechtsanwalt suchen, denn wenn Du hier Vorschläge übernimmst, die dann ggf. doch nicht gelten, hast Du u. U. ein sehr großes Problem.
Schau Dir mal echte Juristenschreiben an und Du wirst feststellen, sprachlich sehr oft unter aller Kanone. Du willst doch keinen Aufsatzwettbewerb gewinnen.
hilfsweise,
- nachrangig hilfsweise / höchsthilfsweise,
-- äußerst hilfsweise / höchsthöchsthilfsweise,
--- weiter nachrangig / weiter höchsthilfsweise / höchsthöchsthöchsthilfsweise
... wird öfter mal verwendet, um klarzustellen, dass eine Rangfolge bestehen soll.
Naja, mich hat das Wort "Hilfsweise" schon immer gestört; ich bevorzuge "alternativ".
nein, falsch nicht aber es hört sich nicht richtig an...
Also sprachlich nicht richtig. Juristisch sehe ich kein Problem. Ich komme nur nicht drauf