Was bedeutet eine fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung?
Ich wollte mal wissen was eine fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung bedeutet. Mich interessiert es auch ob das schon eine Räumungsklage ist oder nicht
5 Antworten
Es wird fristlos gekündigt. Wenn das aus irgendwelchen Gründen nicht wirksam sein sollte, dann gilt die Kündigung als ordentliche mit der maßgeblichen Frist.
Eine Kündigung ist keine Klage. Räumungsklage ist erst möglich, wenn die Mieträume nicht geräumt werden trotz wirksamer Kündigung.
Hier sollte man also prüfen, ob die Kündigung wirksam ist und ob sie fristlos erfolgen konnte.
Es gilt erst einmal die fristlose. Sollte diese aber aus irgendeinem Grund unwirksam sein (kann nur ein Gericht feststellen), dann gilt immer noch die hilfsweise ausgesprochene ordentliche. Ob die wirksam oder unwirksam ist, muss dann getrennt von der fristlosen beurteilt werden. Oft ist eine fristlose Kuendigung unwirksam, die gleichzeitig ausgesprochene ordentliche aber wirksam.
Eine Raeumungsklage kommt erst spaeter, wenn der Mieter trotz wirksamer Kuendigung nicht auszieht (und kostet dann auch richtig Geld).
Nein. Eine Räumungsklage muß der Vermieter beim Gericht einreichen. Das kann er aber erst nach Ende des Mietverhältnisses.
Ich würde es so deuten: Die Kündigung ist fristlos ausgesprochen. Sollte gegen die fristlose Kündigung geklagt werden, udn der Rcihter erklärt sie für unwirksam, soll die ordentliche Kündigung zu dem Zeitpunkt des Kündigungsschreibens gelten und damit die Frist nicht erst nach dem Urteil beginnen.
Bin aber kein Jurist.
Nein, es ist eine fristlose (ersatzweise ordentliche) Kündigung, keine Räumungsklage. Sonst würde sie ja Räumungsklage heißen.
Ich gehe mal davon aus, dass Du mindestens zwei Monatsmieten im Rückstand bist?
Also ist eine fristlose hilfsweise ordentliche Kündigung keine Räumungsklage.