Kündigung: wozu zählt die Kündigung?

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Da geht es um die personenbedingte Kündigung, wenn der Arbeitnehmer die Arbeit nicht mehr zur Zufriedenheit des Betriebes ausführen kann und auch keine Besserung in Sicht ist.

Eine personenbedingte Kündigung ist eine Form der ordentlichen Kündigung und nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist möglich.

Genauso wie die betriebsbedingte oder verhaltensbedingte Kündigung.

Betriebsbedingt ist z.B. wenn der Betrieb die Stelle nicht mehr finanzieren kann.

Eine außerordentliche Kündigung ist bei gravierenden vorsätzlichen Pflichtverstößen z.B. Diebstahl möglich. Wenn das Vertrauen so schwer gestört ist, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.

Angilenny 
Fragesteller
 18.09.2023, 14:44

Dankeschön

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