Kündigung widerrufen unter welchen Voraussetzungen?

4 Antworten

  • Hier liegt eine Besonderheit vor (Sonderkondition)

Der Vorteilspreis wird im Rahmen von "Sky extra" zusätzlich zu den ursprünglichen Vertragsbestimmungen gewährt; "Sky extra" bietet individuelle Vorteile, die man entweder selbst wählen kann oder Sky bietet individuelle Sonderkonditionen von sich aus an.

Hier hat nun Sky die Sonderkonditionen von sich aus angeboten. Sie bieten Dir den Vorteilspreis an den Vorteilspreis weiter anzuwenden.

Sky hat Dich mit einem Schreiben darüber informiert. Dieses Schreiben wird zum Vertragsbestandteil, da es individuell ist und sich auch auf den bestehenden Vertrag bezieht.

Hier wurde auf Seite 2 des Schreibens (Fragen und Antworten) explizit darauf hingewiesen, daß bei einer Kündigung des Vertrages die Vorteile wegfallen; das entspricht auch den AGB von "Sky extra".

Da Du dem Vorteilspreis nicht widersprochen hast (was auch eher unüblich wäre), wurde er angewendet; damit hast Du die Sonderkonditionen anerkannt,

Nun hast Du gekündigt - eine Rücknahme der Kündigung ist grundsätzlich nicht möglich - durch die Rücknahme der Kündigung erfolgt ein Angebot Deinerseits, das Vertragsverhältnis mit den ursprünglichen Konditionen weiterzuführen - da Sky nicht widersprochen hat und Du weiter Sky nutzen kannst, läuft der Vertrag weiter.

Die "Kündigungsrücknahme" bezieht sich also nur auf den origniären Vertrag; das begründet aber kein Anrecht darauf, daß die Sonderkonditionen weiter gewährt werden müssen - daher hast Du keinen Anspruch auf den Vorteilspreis mehr - im Rahmen von "Sky extra" mußt Du nun erst wieder die Voraussetzungen erfüllen.

Man sollte aber nicht gleich aufgeben - ggf. kann man noch verhandeln, obwohl Sky grundsätzlich nicht sehr entgegenkommend ist...

alarm67  08.08.2019, 10:19

Sehe ich anders!

Da man eine Kündigung, wie Du richtig schreibst, nicht widerrufen kann, hat der Fragesteller eine Fortführung des Vertrages unter der Bedingung der Vorteilspreise "angeboten".

So sollte der Widerruf ausgelegt werden.

Wird dann von Sky der Vertrag weitergeführt, bedeutet dieses die Annahme des Angebotes vom FS.

Ansonsten bleibt es bei der Kündigung, der Vertrag darf gar nicht weitergeführt werden, da KEINE zwei übereinstimmenden Willenserklärungen vorliegen.

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Das lieben Geschäftsleute! Zuest hü! und dann hott!
Eine Kündigung kann man innerhalb der Kündigungsfrist zwar einseitig ausprechen, aber man kann sie nicht einseitig wiederrufen, noch kann man einen erneuten Abo-Vertrag einseitig in Kraft setzen.

Wenn du dort weiter trainieren willst, musst du dich neu mit dem Studioinhaber einigen. Ob er dir den Vorzugspreis offeriert oder nicht, ist dann allein seine Sache.

  1. Der Widerruf der Kündigung muss nicht bestätigt werden. Es reicht, das Angebot wieder zur Verfügung zur stellen. Schließlich liegt dein schriftlicher Auftrag vor. Damit ist der ursprüngliche Vertrag wieder gültig.
  2. Auch der neue Preis muss nicht mitgeteilt werden. Der hat sich nämlich gar nicht geändert. Sky nimmt immer vollen Preis, den du auch online abrufen kennst. Sie gewähren Dir aber für einen Zeitraum von 12 oder 24 Monaten Rabatte auf den Preis, die danach automatisch wegfallen. So ist es von Anfang an vereinbart, weshalb Dir keine Änderung mitgeteilt werden muss.

Eine einmal ausgesprochene Kündigung, eine einseitige Willenserklärung, kann man NICHT widerrufen.

Dein Widerruf ist auszulegen.

Es handelt sich um ein Angebot von Dir, unter welchen Bedingungen Du den Vertrag weiter führen würdest.

Nimmt Sky dieses Angebot an, müssen die auch die von Dir aufgeführten Bedingungen erfüllen, nämlich die Konditionen aus deren Angebot berechnen.

Ansonsten gibt es keine zwei übereinstimmende Willenserklärungen und ein neuer Vertrag ist NICHT zustande gekommen.

Weise Sky hierauf schriftlich unter Fristsetzung per Einwurfeinschreiben hin.