fristlose Kündigung durch Mieter?
Wir haben unsere Mietswohnung an zwei Personen vermietet(zahlung erfolgt jeweils durch das Jobcenter) Beide Personen stehen gleichermaßen im Mietvertrag. Nun sind die Mieter in Streit geraten und Mieter 1 kündigt uns fristlos das Mietverhältnis, auf Grund unzumutbarer Verhältnisse. Wir haben das Gespräch gesucht und darauf hingewiesen, dass die alleinige Kündigung durch Mieter 1 nicht rechtsmäßig ist. Zumal wir für Streitigkeiten keine Verantwortung übernehmen können und die fristlose Kündigung nicht greift. Mieter 1 hat bereits einen neuen Mietvertrag abgeschlossen. Demnach ist zu erwarten, dass die Zahlung durch das Jobcenter an uns, ab sofort eingestellt wird. Obwohl wir die Kündigung noch gar nicht bestätigt haben.
Mieter 2 gerät durch die fristlose Kündigung auch jetzt in Zahlungsschwierigkeiten, da die doppelte Miete für ihn fällig wird.
Wer ist hier im Recht und was könnten wir hier unternehmen?
4 Antworten
Rechtlich könntet Ihr evtl. aufkommende Mietrückstände von beiden einfordern. Sobald zwei Monatsmieten Rückstand eingetreten sind, sofort fristlos kündigen. Gar nicht erst noch mahnen oder diskutieren.
Dann hättet Ihr zwei Monate Mietrückstand und hoffentlich 3 Monatsmieten Kaution. Somit wäre der Rückstand ggf. über die Kaution gedeckt, sofern nicht noch Schäden hinterlassen werden. Deshalb sofort handeln, sobald die 2 MM Rückstand erreicht sind.
Dann auch dafür sorgen, dass beide zügig ausziehen. Wenn einer drin wohnen bleiben will, soll er sich jemand suchen, der wieder einen gemeinsamen Mietvertrag mit Euch abschließt. (Gemeinsam wegen der zusätzlichen Sicherheit.)
Gemeinsam gemietet = gemeinsam kündigen
Ich empfehle, das zuständige Jobcenter zu kontaktieren mit dem entsprechenden Hinweis
Daraus lernen:
Das Amt zahlt im Zweifelsfall die Miete eh nicht!
Daher vermieten viele auch nicht mehr an solche Mieter.
Den Anwälten und dem Mieter"schutz"verein gebührt ein Lob für diese ach so soziale Entwicklung.
Beide Mieter haften solidarisch für die Mietzahlung. Sie können folglich gegen jeden der beiden vorgehen.
Ob bei diesen staatlich alimentierten Mietern allrdings etwas für Sie zu holen wäre, sei dahingestellt.
Eines dürften Sie daraus lernen:
Vermiete nie an Menschen die über kein nachhaltiges Arbeitseinkommen und eine saubere Schufa-Auskunft verfügen.