Fristlose Kündigung Pächter Gewerbevertrag wie lange zahlen?
Wir haben unseren Gewerbepachtvertrag am 23.06. fristlos gekündigt. Verpächter hat akzeptiert. Am 26.6. bis 28.6. haben wir geräumt und der Verpächter hat das wirtshaus am 30.06. schon öffentlich genutzt. Die Übergabe hat er auf 9.7. gelegt. Nun fordert er bis 9.07 Zahlung. Ist das rechtens?
Wie wurde denn hier der Pachtzins gezahlt? Monatlich, jährlich oder wie?
Monatlich. Bis 30.06.
2 Antworten
Fristlos heißt fristlos, ergo bis einschließlich 23.6. Da Ihr aber erst am 28.6. geräumt habt, wäre natürlich auf jeden Fall bis dann zu zahlen, weil die Leistung in Anspruch genommen wurde. Wenn der Verpächter das Pachtgut am 30.6. bereits genutzt hat, erlischt die Pachtpflicht mit Ablauf des 29.6. - aber in solch Fällen ist fachkundige anwaltliche Beratung ratsam.
Hier ist Übernahme und Übergabe zu differenzieren.
Mit der faktischen Übernahme am 30.06.hat der Verpächter das Objekt zurück genommen und dann anderweitig Nutzen daraus gezogen.
Die Übergabe von Schlüssel und ggf. Dokumentationen ist nachträglich erfolgt. (nachrangig)
Nicht zahlen. (bzw. bis zum 29.06.)
Verpächter hat das wirtshaus am 30.06. schon öffentlich genutzt.
Wenn da ein Schaden entstanden wäre?
Wir haben unseren Gewerbepachtvertrag am 23.06. fristlos gekündigt. Verpächter hat akzeptiert.
Die Absprache war, dass wir ab der Kündigung nicht mehr zahlen brauchen.
Dann müsst Ihr schon für den 24.06.und folgende Tage nicht mehr zahlen.
Vorausgesetzt die Absprachen sind eindeutig belegbar und damit quasi gerichtsfest.
Und ob sich das alles lohnt ist sowieso eine andere Frage.
Dann müsst Ihr schon für den 24.06.und folgende Tage nicht mehr zahlen.
Ab 24.6. bis 28.6. ist es nicht mehr Pacht, sondern Nutzungsausfallsentschädigung, da erst am 28.6. übergeben wurde.
Die Absprache war, dass wir ab der Kündigung nicht mehr zahlen brauchen. Hatten für Juni komplett gezahlt. Wir wurden gefragt ob sie am 30. schon öffnen dürfen. Da ja keine Zahlung mehr gefordert wurden stimmten wir zu. Im Nachhinein fordern sie immer wieder ein.