Darf ein Vermieter mich klagen wenn ich nur meine Hälfte zahle?

2 Antworten

Der Vermieter ist in der komfortablen Lage, sich die solventere Mieterin auszusuchen und dort auch zu vollstrecken. Insofern ist die Mahnung des Vermieter rechtens.

Im Innenverhältiss der beiden Mietrinnen kannst Du Deine (Ex?)-Freundin natürlich in Haftung nehmen, für alles was durch Ihren Zahlungsverzug an Kosten entstanden ist, incl. natürlich der Hauptforderung, der hälftigen Miete. Damit muss sich jedoch der Vermieter nicht befassen. Er kann sich eine von euch beiden aussuchen, oder auch beide verklagen. Je nachdem wo er sich mehr Erfolg verspricht.

Von Experte Gerhart bestätigt

Gemeinschaftlich unterschriebener Mietvertrag?

Glückwunsch, ihr haftet beide gesamtschuldnerisch. Nicht du für deine Hälfte, sondern du für alles, und deine Ex auch für alles, wenn du nicht zahlen würdest.

Deinen monetären Schaden durch die Mehrbelastung, darfst du selbst deiner früheren Freundin in Rechnung stellen. Dein Vermieter wird vor Gericht auf jeden Fall Recht bekommen, wenn du ihm die zustehende Zahlung der Gesamtmiete verweigerst.

Spar dir also zusätzliche Gerichts-, Anwalts- und Mahnkosten + Zinsen darauf, indem du zähneknirschend erst einmal alles zahlst.


Taller914 
Beitragsersteller
 25.06.2024, 21:37

Ja Mietvertrag war Gemeinschaftlich unterschrieben, aber was kann ich dafür wenn sie nicht zahlt oder nicht zahlen kann ? und warum kriege ich Anmahnung und sie nicht ?

DaKaBo  25.06.2024, 21:52
@Taller914
und warum kriege ich Anmahnung und sie nicht ?

Weil der Vermieter dich ausgesucht hat. Er braucht nicht hinter 2 Leuten herumlaufen und von jedem 50 % fordern. Er ist im Recht.

Holzbiene2024  26.09.2024, 23:58
@Taller914

Den Vermieter hat nicht zu interessieren, wer von euch welchen Anteil zahlt, das ist von euch im Innenverhältnis zu klären.

Wenn du die Hälfte der Miete zahlst, welche Zimmer deiner Wohnung gehen an den Vermieter zurück, damit er sie neu vermieten kann?