Verbindliche Zusage Mietangebot Onlineportal?

4 Antworten

Drohen mir rechtliche Konsequenzen

Nein.

bzw. ist die Chance groß, dass der Vermieter in einem solchen Fall gegen mich vorgeht?

Nein, der hat auch was besseres zu tun, als seine Zeit mit sinnlosen Dingen zu vergeuden. Nur deshalb will er ja keine unverbindlichen Anfragen bearbeiten - das können leicht hunderte sein, und selbst wenn man nur je eine Minute veranschlagt, um eine Absage zu schicken, kommen da ein paar Arbeitsstunden zusammen, die er bezahlen muss.

Du hast im rechtlichen Sinn keine Willenserklärung abgegeben, sondern nur dazu aufgefordert, dir ein Angebot zu machen. Daher musst du von nichts zurücktreten und auch sonst nichts tun, sondern kannst es auf sich beruhen lassen.

Nett wäre es natürlich trotzdem, einen Zweizeiler zu schicken, in dem du Bescheid gibst.

Nein ich glaube das hat andere Gründe. Wenn du dich verbindlich für eine Wohnung interessierst, dann darf der Vermieter andere Daten von dir abfragen als wenn du nur eine Besichtigung machen möchtest. Dann darf er z.B nach deinen Einkommensverhältnissen fragen. Das darf er bei einer Besichtigung z.B nicht.

Ich glaube dass dir nur Kosten entstehen dürfen, wenn du vorher darüber aufgeklärt wurdest.

Nein, erst mit der Unterschrift beider Parteien ist hier ein Vertrag zustande gekommen. Hier will der Vermieter wahrscheinlich eher verhindern, das alle nur mal so ein Formular absenden, obwohl sie vielleicht gsr nicht ernsthaft interessiert sind. Das verursacht Mehrarbeit für nix.

Einfach ignorieren ist immer (oft) schlecht.

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