Antwort
Nein ich glaube das hat andere Gründe. Wenn du dich verbindlich für eine Wohnung interessierst, dann darf der Vermieter andere Daten von dir abfragen als wenn du nur eine Besichtigung machen möchtest. Dann darf er z.B nach deinen Einkommensverhältnissen fragen. Das darf er bei einer Besichtigung z.B nicht.
Ich glaube dass dir nur Kosten entstehen dürfen, wenn du vorher darüber aufgeklärt wurdest.