Kauf einer Eigentumswohnung, wann in Steuererklärung angeben?

4 Antworten

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Grundsätzlich gilt das Zufluss-/Abflussprinzip. Das heißt die Aufwendungen sind in dem Jahr anzusetzen in dem sie gezahlt wurden.

Damit du diese Aufwendung steuerlich geltend machen willst, muss diese Aufwendungen im Zusammenhang mit einer Einkunftsart stehen. Sofern du diese Wohnung in 2024 vermieten willst, sind die Werbungskosten in 2023 anzusetzen. Es dürfte jedoch passieren das das FA bezüglich der Aufwendungen Nachweise will und die Veranlagung erstmal vorläufig ergeht bis die Vermietung auch wirklich ersichtlich ist und die Gesamtübetschussprognose positiv verläuft.

Jedoch sind die Anschaffungsnebenkosten Teil der Bemessungsgrundlage der AfA.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit einigen Jahren mache ich "irgendwas mit Steuern"

Nein, ohne Mieteinnahmen geht glaube ich gar nichts in der Steuer! Da kannste soweit ich weiß nur Handwerkerkosten absetzen.

Disclaimer: Genaueres sagt dir aber dein Steuerberater :)

JaneJohnsson123 
Fragesteller
 09.02.2024, 11:34

Hab keinen, und wollte es eigentlich ohne probieren

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Singuli  09.02.2024, 11:35
@JaneJohnsson123

Du kannst auch dein Finanzamt fragen. Die haben Sprechstunden für sowas.

Die sagen dir aber nur, wo du was ausfüllen mußt ... Du mußt da etwas geschickt fragen, dann bekommste auch deine Antworten :)

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anTTraXX  09.02.2024, 11:36

Natürlich

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luibrand  22.02.2024, 06:07

..oder kostenfrei die Kundenberatung des Finanzamtes.

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Sobald Dir die Wohnung gehört und Du beabsichtigt hast, sie zu vermieten.
Wofür gibt es Steuerberater?

Giwalato

Die Nebenkosten des Kaufes werden bei der Einkommensteuer wie der Kaufpreis behandelt. Du kannst den Gebäudeanteil über 50 Jahre abschreiben.

In der Erklärung für 2023 wäre dann wohl nur das Hausgeld für die Wohnung zu berücksichtigen.

JaneJohnsson123 
Fragesteller
 09.02.2024, 11:47

Ich kann die Kaufnebenkosten auch abschreiben, sofern ich das Objekt vermiete. Bei Selbstnutzung aber nicht. Das Hausgeld wir auch erst mit den Mieteinnahmen gezahlt also ab Januar 2024

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