Als Mietinteressent angeben ob man finanzielle Hilfe vom Amt (BAB) bekommt?
Moin und Hallo,
ich hab da als Azubi ne frage und zwar ist es ratsam anzugeben dass man als Auszubildener Berufsausbildungsbeihilfe(BAB) bekommt wenn der Vermieter darum betet oder kann man diese Information weglassen, denn eine finanzielle Hilfeleistung seitens des Amts wird gerne negativ betrachtet. Kann der Vermieter darüber Informationen verlangen und es ist dadurch ratsam es anzugeben?
MfG Soderbob
5 Antworten
Der Vermieter muss beurteilen, ob dein Einkommen ausreicht um die Miete zu zahlen. Deshalb würde ich es angeben.
Wenn danach gefragt wird, würde ich ehrlich sein darin, obwohl es eigentlich dem Vermieter egal sein dürfte
Du musst sowieso angeben was du an Einkommen hast bevor der Mietvertrag unterschrieben wird damit der Vermieter sicher sicher sein kann dass du dir die Wohnung leisten kannst.
Ich würde mit offenen Karten spielen und es angeben.
Der Vermieter hat ein Anrecht darauf zu erfahren, wie hoch Dein Einkommen ist - anhand dessen beurteilt er, ob Du als Mieter in Betracht kommst.
Was meinst Du wieviele bafögbeziehende Studierende sich in dieser Form "offenbaren" müssen.
Sicher angeben. Es erhöht dein Einkommen und sichert so dem Vermieter den Erhalt der Miete. Du musst es nachweisen können.