Berufsausbildungsbeihilfe Abrechnung?

1 Antwort

Warum funktioniert der Rechner nicht ?

Wenn Anspruch auf BAB - besteht, dann handelt es sich im Regelfall um deine Erstausbildung.

Auch wenn Du verheiratet bist, kann die Unterhaltspflicht wieder auf die Eltern übergehen, wenn der Ehepartner nicht leistungsfähig ist.

Beim BAB - kommt es auch nicht auf die Brutto, sondern auf deine Nettovergütung an.

Dein Unterhaltsanspruch liegt derzeit bei 860 Euro wenn Du nicht mehr bei den Eltern lebst.

Von der Nettovergütung kannst Du pauschal 100 Euro Freibetrag zur Deckung ausbildungsbedingter Aufwendungen in Abzug bringen.

Würdest Du dann mit deiner Nettovergütung und BAB - unter diese 860 Euro fallen, dann müsstest bzw.könntest Du dich an deine Eltern wenden.

Die Frage könnte dann sein, warum man mit 28 Jahren noch keine abgeschlossene Berufsausbildung oder Studium hat.

Wenn die Eltern also leistungsfähig wären und nicht zahlen wollen, könnten sie übers Familiengericht gehen und ggf.die Verwirkung des Unterhaltsanspruchs prüfen lassen.

Denn auch ein Kind hat ab der Vollendung des 18 Lebensjahres eine Pflicht und zwar zügig eine Berufsausbildung oder Studium abzuschließen.

Taddwbann 
Fragesteller
 27.05.2022, 14:52

Also ich muss mich doch nixjt rechtfertigen warum ich mit 28 keine Ausbildung habe. Es hat seine Gründe. Meine Eltern sind nicht zuständig für mich da ich über 25 Jahre bin.

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isomatte  27.05.2022, 15:32
@Taddwbann

Bei mir musst Du das natürlich nicht, habe ich auch nicht von dir verlangt, oder liest Du davon etwas in meiner Antwort ?

Ob Du unter oder über 25 bist ist völlig irrelevant, weil es im Unterhaltsrecht keine Altersbeschränkung gibt, unabhängig von einer abgeschlossenen Berufsausbildung oder Studium.

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Taddwbann 
Fragesteller
 27.05.2022, 16:58
@isomatte

Ja aber habe doch meine eigene Familie spricht ich bin verheiratet ein eigenes Zuhause und ein Kind.

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isomatte  27.05.2022, 19:40
@Taddwbann

Das ändert aber nichts an meiner Antwort und ich müsste mich schon sehr irren, wenn diese nicht korrekt wäre.

Aber ich lasse mich gerne eines besseren belehren und lerne gerne dazu, sollte sie, was ich nicht glaube, doch falsch sein.

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Taddwbann 
Fragesteller
 27.05.2022, 20:47
@isomatte

Aber als ich eine Frau bei der arge gefragt hatte meinte sie könnte sogar sein das ich dennvollen Satz haben da meine Frau elterngeld bezieht. Die wollten auch nichts von meine Eltern ausgefüllte Dokumente haben.

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isomatte  27.05.2022, 21:58
@Taddwbann

Ist ja auch alles richtig, wenn Du verheiratet bist, dann seid ihr euch gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet, soweit dies das Einkommen zulässt.

Deshalb wird auch das Einkommen der Eltern beim BAB - nicht geprüft, weil die Eltern wie gesagt nach einer Heirat im Regelfall aus der Unterhaltspflicht raus sind.

Wenn Du aber nur 650 Euro Bruttovergütung hast, wirst Du ja sicher nur um die 550 Euro Nettovergütung bekommen.

Dann kommt es darauf an was Du dann an BAB - bekommst !

Da Du schon älter als 25 bist, steht dir ja auch kein Kindergeld mehr zu.

Wenn Du angenommen 550 Euro Netto bekommen würdest, kannst Du pauschal 100 Euro Freibetrag wegen Aufwendungen für die Ausbildung in Abzug bringen.

Hättest dann angenommen nur noch 450 Euro anrechenbare Nettovergütung.

Würdest Du dann min. 410 Euro BAB - bekommen, dann wären die Eltern im Regelfall eh aus der nachrangigen Unterhaltspflicht raus, wenn deine Frau nicht leistungsfähig ist.

Denn der Unterhaltsanspruch liegt derzeit wie schon geschrieben bei 860 Euro pro Monat.

Aber selbst wenn Du weniger als diese angenommenen 450 Euro und min. 410 Euro BAB - bekommen würdest, bedeutet das ja nicht das Du evtl. Ansprüche bei deinen Eltern geltend machen musst, kannst ja auch darauf verzichten und wenn es eng wird dir ggf.einen Nebenjob suchen.

Denn wenn ihr dann z.B. Wohngeld oder ALG - 2 beantragen solltet, dann kann es schon wieder anders aussehen, wenn sie sehen das Du BAB - bekommst und deine Frau nicht leistungsfähig ist.

Dann könnte es ja durchaus sein, dass man dich dann dazu verpflichtet, evtl.nachrangige Unterhaltsansprüche bei deinen Eltern geltend zu machen.

Würdest Du dem nicht nachkommen, könnte es passieren das man Leistungen versagt.

Also warte erst einmal ab was Du dann an BAB - bekommst, danach kannst Du dir immer noch Gedanken machen.

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Taddwbann 
Fragesteller
 28.05.2022, 08:29
@isomatte

Okey dachte du meintest ich bekomme überhaupt kein bab und meine Eltern müssen es ersetzen. Habe falsch gelesen. Vielen Dank für deine Infos und deine Mühe

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Taddwbann 
Fragesteller
 28.05.2022, 10:03
@isomatte

Also ehrlich gesagt würden mir 400 Euro mehr im Monat reichen da ich keine Schulden habe oder weitere Ausgaben als Miete. Das wären 900 Euro ca und dann würde ich noch ein nebenjob machen dann passt es. Ich lasse meine Eltern in Ruhe die haben schon soviel fpr mich gemacht.

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isomatte  28.05.2022, 13:22
@Taddwbann

Bitteschön

Du kannst ja trotzdem einmal einen kostenlosen BAB - Rechner aus dem Internet nutzen, gibst dann halt beim Einkommen der Eltern nur einen geringen Betrag an, deine Vergütung kennst Du ja.

Denn bei den Rechnern wird es sicher keine Möglichkeit geben, Angaben zu deiner Situation zu machen, also das Du verheiratet bist und ein Kind hast, falls doch um so besser für dich.

Wenn nicht, dann also einfach ein geringes Einkommen bei den Eltern angeben, dann sind die Eltern nicht leistungsfähig und der Rechner berechnet dann ohne Berücksichtigung von Einkommen der Eltern.

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Taddwbann 
Fragesteller
 28.05.2022, 13:57
@isomatte

Ja das geht aber nicht habe alles ja ausgefüllt und dann komme ich wieder auf die Startseite der zeigt mir kein Ergebnis.

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isomatte  28.05.2022, 17:44
@Taddwbann

Dann suche dir doch einmal einen anderen, sonst musst Du auf den Bescheid warten, am Ende ist der ja eh ausschlaggebend und nicht das Ergebnis irgendeines Rechners.

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