Sehr geehrte Fragestellerin!

Jeder Elternteil kann Ihnen innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 € schenkungs- und erbschaftsteuerfrei übertragen. Wenn jedem Elternteil die Hälfte vom Grundstück gehört, kann die Übertragung schenkungs- und erbschaftsteuerfrei erfolgen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

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Sehr geehrter Fragesteller!

Es gibt kein Erbschafts-DBA mit Polen.

Sie können von Ihrem Vater innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 € schenkungssteuerfrei übertragen bekommen.

Sie müssen in Deutschland innerhalb von 3 Monaten nach der Schenkung eine Schenkungsanzeige beim zuständigen Finanzamt tätigen, selbst wenn kein Überschreiten des Freibetrags droht.

Übliche Gelegenheitsgeschenke werden aber nicht besteuert und müssen daher nicht gemeldet werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Das o.g. Konzept setzt voraus, dass die Geschäftsbanken den Vorteil der preiswerteren Kreditaufnahme bei der Zentralbank 1:1 an die Kunden weitergeben und die Kunden deshalb stärker Bankkredite nachfragen.

Das o.g. Konzept setzt ebenfalls voraus, dass die Zentralbank bereit sind, die gestiegene Kreditnachfrage der Geschäftsbanken zu verdienen und dadurch die Geldmenge auszuweiten.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Bei der Beantwortung Ihrer Frage gehe ich davon aus, dass bei dem Ehemann keine amtlich festgestellte Schwerbehinderung vorliegt und daher keine Sonderregelungen anzuwenden sind.

Die Ehefrau kann nur Entfernungspauschalen für die kürzeste oder die verkehrsgünstigste Strecke zu ihrer Arbeitsstätte als Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit geltend machen, sofern sie Arbeitnehmerin ist und keine einkommensteuerbefreite Tätigkeit wie z.B. einen pauschal lohnbesteuerten Minijob ausübt.

Für den Umweg, den die Ehefrau wegen ihres Ehemanns fährt, kann sie keine Entfernungspauschalen geltend machen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Die Wirtschaftswissenschaft bestehen aus Betriebs- und Volkswirtschaftslehre.

Die Betriebswirtschaftslehre befasst sich mit Betrieben (Froschperspektive), die Volkswirtschaftslehre mit der Volkswirtschaft als Ganzes (Vogelperspektive).

Sofern Sie bei einer Bank oder irgendwo im politischen Bereich tätig werden wollen, sollten Sie Volkswirtschaftslehre studieren. Ansonsten sollten Sie lieber Betriebswirtschaftslehre studieren.

Ein Masterabschluss in Betriebswirtschaftslehre dürfte sich inhaltlich vermutlich in der Größenordnung von 75 % mit einem Masterabschluss in Volkswirtschaftslehre überschneiden.

Mit freundlichen Grüßen

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Die Muttergesellschaft benötigt eine Freistellungsbescheinigung vom Finanzamt, damit die Tochtergesellschaft ohne Kapitalertragssteuerabzug einschließlich Solidaritätszuschlag an diese ausschütten kann.

Die Muttergesellschaft muss anschließend 5 % der Ausschüttung, das heißt 5.000 €, der Körperschaftsteuer einschließlich Solidaritätszuschlag und der gemeindeabhängigen Gewerbesteuer unterwerfen.

Von diesen 5.000 € müssen üblicherweise ein Drittel für Körperschaftsteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer aufgewendet werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Fragesteller!

Ich gehe davon aus, dass Ihre Freundin bereits Schätzungsbescheide für 2022 erhalten hat und die festgesetzten Steuern bereits entrichtet hat.

Die Erklärungspflicht bleibt trotz Steuerschätzung bestehen.

Wenn die Schätzungen noch unter Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 AO stehen, können die Steuerfestsetzungen auch zugunsten Ihrer Freundin geändert werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Wenn Sie eine nebenberufliche freiberufliche Tätigkeit im Sinne des § 18 EStG aufnehmen möchten, müssen Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Wenn Sie aber eine nebenberufliche gewerbliche Tätigkeit aufnehmen möchten, müssen Sie erst eine Gewerbeanmeldung beim Gewerbeamt Ihrer Gemeinde tätigen und anschließend einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung elektronisch an das Finanzamt übermitteln.

Sie müssen in beiden Fällen Ihren Betrieb bei der zuständigen Berufsgenossenschaft anmelden. Die betriebliche Unfallversicherung für Unternehmer ist jedoch freiwillig.

Es könnten für Sie in Abhängigkeit von der beabsichtigten Tätigkeit weitere branchenspezifische Pflichten bestehen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Ich gehe bei der Beantwortung Ihrer Frage davon aus, dass das Haus in den letzten 3 Jahren ausschließlich von den Eltern der Brüder unentgeltlich oder entgeltlich bewohnt worden ist.

Wenn ein Bruder sein Anteil an den anderen Bruder zum Verkehrswert veräußerte, dann würde eine Einkommensteuerschuld auf seinen Veräußerungsgewinn und eine Grunderwerbssteuerschuld auf den Kaufpreis entstehen. Ihre Angaben reichen nicht aus, um konkrete Steuerlasten zu ermitteln.

Eine Erbschaftsteuerschuld würde dabei allerdings nicht entstehen.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Fragesteller!

Sie müssen für jede einzelne Schenkung (ohne notarielle oder gerichtliche Beurkundung innerhalb Deutschlands) innerhalb von 3 Monaten eine Schenkungsanzeige beim örtlich zuständigen Finanzamt tätigen, auch wenn erst einmal keine Überschreitung des schenkungssteuerlichen Grundfreibetrags droht.

Die örtliche Zuständigkeit bestimmt sich nach dem Wohnsitz des Schenkers statt des Beschenkten, sofern der Schenker im Inland wohnt.

Übliche Gelegenheitsgeschenke, inbesondere zum Geburtstag und Weihnachten, sind schenkungssteuerfrei und müssen nach herrschender Meinung nicht angezeigt werden.

Gesetzlicher Unterhalt unterliegt mangels Freigiebigkeit nicht der Schenkungssteuer.

Freiwillige Zahlungen zwecks angemessenem Unterhalt und Ausbildung des Empfängers sind schenkungssteuerfrei. Nach herrschender Meinung muss dieser nicht angezeigt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrter Fragesteller!

Sie bekommen Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit nicht 1:1 vom Finanzamt zurückerstattet, sondern diese mindern nur Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Beim Lohnsteuerabzug werden bereits pauschal 1.230 € Werbungskosten aus nicht selbständiger Arbeit pro Jahr berücksichtigt. Daher wirken sich nur Ihre übersteigende Werbungskosten (1.830 €) aus.

Bei Normalverdienern würde die Steuererstattung etwa ein Drittel von 1.830 € ausmachen. Bei Spitzenverdienern mehr, bei Geringverdienern weniger.

Da mir Ihre steuerliche Situation nicht vollständig bekannt geworden ist, kann von mir kein genauer Wert ermittelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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"Wenn ich Aktien für 1000 € gekauft habe und sie für 2500 € verkaufe, mache ich ja einen Gewinn von 1500 €. Werden von diesen 1500 € nur 500 versteuert, weil man einen Freibetrag von 1000 € pro Jahr hat?"

Dies ist zutreffend.

"Wenn ich noch keinen Freistellungsantrag gestellt habe, werden wahrscheinlich die gesamten 1500 € erst einmal versteuert und ich muss sie mir über die Steuererklärung zurückholen."

Dies ist zutreffend.

"Was genau ist dann der Sinn von einem Freistellungsantrag? Ist er dafür da, damit diese ersten 1000 € Gewinn erst gar nicht versteuert werden?"

Dies ist zutreffend.

Mit freundlichen Grüßen

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Ihre Frage lässt sich nicht pauschal beantworten, da der durchschnittliche Einkommensteuersatz mit dem zu versteuernden Einkommen ansteigt.

Wenn Sie dem Finanzamt Ihr voraussichtlichen Gesamteinkommen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mitgeteilt haben, wird es entsprechende vierteljährliche Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.

Sofern Ihre Tätigkeit gewerblich sein sollte, würde das Finanzamt auch die Festsetzung von vierteljährlichen Gewerbesteuer-Vorauszahlungen durch die Gemeinde anstoßen.

Mit freundlichen Grüßen

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Wenn Sie Azubi sind, wird Ihnen erst bei einem Jahresbrutto von etwa 16.300 € Lohnsteuer von der Vergütung abgezogen. Jedoch werden Ihnen etwa 20 % Ihrer Vergütung für die Sozialversicherung abgezogen.

Nur bei Azubis mit einem Monatsbrutto bis 325 € übernimmt der Arbeitgeber alle Beiträge zur Sozialversicherung. Nur dann gilt brutto = netto.

Bei meiner Antwort gehe ich davon aus, dass keine weiteren Einkünfte erzielt werden.

Mit freundlichen Grüßen

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Die Unterhaltszahlungen an Ihre Eltern stellen außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a EStG und keine Betriebsausgaben dar.

Der Höchstbetrag von 5.454 € (Montenegro, 2023) gilt pro Elternteil und erhöht sich gegebenenfalls entsprechend, wenn von Ihnen Beiträge für die Kranken- und Pflegebasisversicherung Ihrer Eltern übernommen werden.

Für Gewerbetreibende mit oder ohne Bilanzierung gelten keine abweichenden Regeln. Es findet KEINE Verdoppelung der Höchstbeträge statt.

Mit freundlichen Grüßen

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Sie können Ihre Wahl gegenüber dem Finanzamt noch ändern, da Sie noch keine Umsatzsteuer-Jahreserklärung übermittelt haben.

Mit freundlichen Grüßen

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Sofern die Krypto-Einheiten im Privatvermögen gehalten worden sind, ist bereits eine einkommensteuerfreie Veräußerung nach 1 Jahr und 1 Tag möglich.

Mit freundlichen Grüßen

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Das Stammkapital einer GmbH darf erst nach deren Liquidation entnommen werden.

Gewinnausschüttungen an Gesellschafter unterliegen der Kapitalertragssteuer.

Sie können für die GmbH als Arbeitnehmer gegen marktübliche Vergütung tätig werden. Unter Umständen muss dann jedoch Lohnsteuer (und Einkommensteuer) darauf abgeführt werden.

Sie können sich von der GmbH ein angemessen verzinsliches Darlehen geben lassen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Ich mache bei Amazon bei privaten Bestellungen viel häufiger Rücksendungen als Sie und wurde bis jetzt nicht gesperrt.

Bitte achten Sie aber darauf, Rücksendungen möglichst im Original zu verpacken. Ansonsten kommt eine Rückfrage von Amazon, warum Sie das nicht gemacht haben.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Es gibt in der Einkommensteuer keinen zusätzlichen Grundfreibetrag für Nebeneinkünfte. Ihr Nebenverdienst wird ganz regulär der Einkommensteuer unterworfen.

Bedeutende Ausnahmen:

Nicht der Einkommensteuer unterliegen "geringfügige Beschäftigungen" und "kurzfristige Beschäftigungen", die vom Arbeitgeber pauschal lohnbesteuert werden.

Außerdem können Sie aus einer nebenberuflichen "Übungsleitertätigkeit" für eine staatliche, kirchliche, gemeinnützige oder mildtätige Organisation 3.000,- € pro Kalenderjahr einkommensteuerfrei vereinnahmen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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