Sehr geehrter Fragesteller!

Das Finanzamt wird auf Grundlage Ihrer Angaben zu Ihren nichtselbständigen Einkünften, gezahlten Lohnsteuern, Sonderausgaben und voraussichtlichen Gewinnen im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung die zukünftigen vierteljährlichen Einkommensteuer-Vorauszahlungen festsetzen.

Nach jeder Jahresveranlagung oder auf Ihren Antrag hin erfolgt eine Neufestsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen.

Die Anwendung der umsatzsteuerlichen Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG schützt nicht vor der Festsetzung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Röß (Steuerberater)

Röß Online-Steuerberatung UG (haftungsbeschränkt)

Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

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Sehr geehrte Fragesteller!

Bei Ihrer jährlichen Einkommensteuerveranlagung werden all Ihre Einkünfte gemeinsam unter Anrechnung der gezahlten Lohnsteuer besteuert.

Ihr Grundfreibetrag ist bereits beim Lohnsteuerabzugsverfahren eingespreist worden. Sie erhalten auch keinen zweiten Grundfreibetrag für Ihre nebenberufliche Selbständigkeit.

Das führt bei Normalverdienern dazu, dass ein nebenberuflicher Gewinn von 3.000 € pro Jahr mit etwa 1.000 € zusätzlicher Einkommensteuer belastet wird.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Röß (Steuerberater)

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Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Sie können die Anschaffungskosten für die Akku Motorsense auf das GWG-Konto buchen, da diese nicht 800 € (ohne Umsatzsteuer) überschreiten.

Mit freundlichen Grüßen

Jakob Röß (Steuerberater)

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Sehr geehrter Fragesteller!

Erstausbildungskosten führen zu Sonderausgaben, die nur im Verausgabungsjahr in Höhe von maximal 6.000 € pro Veranlagungsjahr geltend gemacht werden können. Diese Sonderausgaben können nicht zu einem vortragsfähigen Verlust führen.

Es ist nicht zulässig, den Abzug der Studienkosten im Veranlagungsjahr des Abschlusses und der Aufnahme einer Vollzeitarbeit einfach nachzuholen.

Die Festsetzungsfrist bei freiwilliger Steuerveranlagung endet nach vier Jahren. Demnach wäre eine Einkommensteuerveranlagung für 2017 bis 2019 nicht mehr möglich.

Gründe für eine Pflichtveranlagung, z.B. aufgrund von Verlustfeststellungen, sind mir nicht bekannt geworden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

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Sehr geehrter Fragesteller!

Die Grunderwerbsteuer wird nur einmal erhoben. Besteht die Käuferseite aus 2 zukünftigen Miteigentümern, bekommt jeder einen Bescheid über seine anteilige Steuerschuld.

Mangels Angaben zum Kaufpreis und zum Lage-Bundesland kann ich leider Ihre Steuerberechnung nicht im Detail prüfen.

Gegen Steuerbescheide kann Einspruch beim Finanzamt eingelegt und die Aussetzung der Vollziehung im Umfang der strittigen Steuerschuld beantragt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Mangels entgeltlicher Beauftragung und vollständiger Kenntnis über Ihre persönliche Situation wird von mir die Haftung für Fehlberatung für diese Antwort ausgeschlossen.

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Sehr geehrter Fragesteller!

Bei einer gewerblichen Tätigkeit besteht im Gegensatz zu den Leistungen gemäß § 22 Nr. 3 EStG die Absicht, eine Tätigkeit mit einer gewissen Dauer und mit Teilnahme am allgemeinen Wirtschaftsverkehr auszuüben.

Wenn Sie spontan und einmalig im Bekanntenkreis ein Geschäft gegen Provision vermitteln, erzielen Sie Einkünfte gemäß § 22 Nr. 3 EStG.

Wenn Sie in Ihrer Gemeinde geplant tausende Visitenkarten gegen Erfolgsprovision verteilen, liegt eine gewerbliche Tätigkeit vor.

Ich gehe davon aus, dass für Ihre beabsichtigte Tätigkeit ein Gewerbe angemeldet werden muss.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Die Umsatzsteuer soll den Konsum im Inland besteuern. Möglichst nicht belastet werden sollen die Betriebsausgaben und die Auslandsumsätze der Unternehmen.

Daher unterliegen Ihre Erlöse von Youtube Irland nicht der Umsatzsteuer ("nicht umsatzsteuerbar") und Sie können sich trotzdem die Vorsteuer aus Ihren Betriebsausgaben vom Finanzamt erstatten lassen.

Die Vorsteuer-Erstattung setzt voraus, dass Sie nicht die Kleinunternehmer-Regelung gemäß § 19 UStG anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

"Meine Hauptarbeit ist überwiegend außerhalb."

Ihr häusliches Arbeitszimmer stellt demnach kein Mittelpunkt Ihrer beruflichen Tätigkeit dar.

"Es gibt aber keine andere Möglichkeit als die eigene Wohnung zum erledigen der schriftlichen Arbeiten."

Rechtsstand ab Veranlagungsjahr 2023:

Sie können maximal 210 Home Office Pauschalen pro Kalenderjahr a´ 6 Euro als Betriebsausgaben geltend machen (§ 4 Absatz 5 Satz 1 Nr. 6c EStG).

Auch Ihre Teil-Heimarbeitstage sind mit je 6 Euro als pauschalen Betriebsausgaben berücksichtigungsfähig. Bitte beachten Sie Rundziffer 31 auf den Seiten 15/16 des verlinkten BMF-Schreibens.

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2023-08-17-ertragsteuerliche-beurteilung-der-betrieblichen-und-beruflichen-betaetigung-in-der-haeuslichen-wohnung.pdf?__blob=publicationFile&v=2

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Gastronomie ist eine Branche mit hohem Wettbewerbsdruck. Typische Geschichten in dieser Branche sind bescheidene Gewinne trotz harter Arbeit oder Aufgabe nach hohem Verlust. Wenn Sie bis jetzt noch keine Erfahrung in diesem Bereich gesammelt haben, lassen Sie das besser.

Es gibt sehr viele Möglichkeiten, sich online zu betätigen. Jedoch besteht in der Online-Welt die Tendenz, dass fast der gesamte Umsatz eines Geschäftsfelds immer nur an 2 - 3 Unternehmen fließt. Wenn Sie bis jetzt keine Fähigkeiten bei sich identifizieren konnten, über die nicht fast jedermann verfügt, werden Sie im Internet vermutlich keinen großen Erfolg haben.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Sie können in Ihrer Einkommensteuererklärung einen Behinderten-Pauschbetrag geltend machen, bei 50 Grad aktuell 1.140 € (!)pro Veranlagungsjahr.

Sie können optional bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt einen Lohnsteuerfreibetrag in dieser Höhe beantragen. Dann wird der Behinderten-Pauschbetrag bereits beim Lohnsteuerabzug berücksichtigt.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Handelsrechtliche Buchführungspflicht:

Die GmbH ist Kaufmann kraft Rechtsform (§ 6 Absatz 1 HGB, § 13 Absatz 3 GmbHG). Kaufleute unterliegen der handelsrechtlichen Buchführungspflicht (§ 238 Absatz 1 Satz 1 HGB).

Steuerrechtliche Buchführungspflicht:

Aus der handelsrechtlichen ergibt sich auch eine steuerrechtliche Buchführungspflicht (§ 140 AO).

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Im Gründungsjahr ist die Umsatzschätzung bei Gründung für das laufende Geschäftsjahr maßgeblich. Diese wird auf einen Jahreswert hochgerechnet, sofern die Gründung nicht im Januar erfolgt. Übersteigt dieser 22.000 €, ist die Anwendung der Kleinunternehmer-Regelung ist zulässig.

Im Folgejahr ist der hochgerechnete Vorjahresumsatz (darf maximal 22.000 € betragen) und die Umsatzschätzung am 1.1. fürs laufende Geschäftsjahr (darf maximal 50.000 € betragen) maßgeblich.

Sollte Ihr Umsatz anschließend höher oder niedriger ausfallen, als von Ihnen geschätzt, hat dies keine Folgen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Ihre Freundin betreibt ein Gewerbe, da sie ihre Verkaufstätigkeit planmäßig mit einer gewissen Dauer ausübt. Sie müsste dieses (unter anderem) beim Gewerbeamt anmelden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Grundsätzlich werden Einkommensteuer-Vorauszahlungen auf Grundlage der letzten Einkommensteuerveranlagung festgesetzt, sofern dem Finanzamt keine Informationen über Ihre aktuelle Einkommenssituation vorliegt.

Sie sollten Einspruch gegen den Vorauszahlungsbescheid einlegen und diesen mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung im Umfang der strittigen Steuerschuld kombinieren.

Nach Ablauf der Einspruchsfrist von 1 Monat nach Zugang des Vorauszahlungsbescheids können Sie nur noch einen Änderungsantrag stellen. Ein Änderungsantrag lässt sich nicht mit einem Antrag auf Aussetzung der Vollziehung kombinieren. Daher bleibt die Fälligkeit der festgesetztenen Steuervorauszahlungen vorläufig bestehen, bis das Finanzamt Ihren Antrag in Ihrem Sinne bearbeitet hat.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Sie müssen Ihre Umsatzschätzung für 2024 zum Gründungszeitpunkt aufs volle Jahr hochrechnen. Übersteigt die hochgerechnete Umsatzschätzung 22.000 €, können Sie die Kleinunternehmer-Regelung nicht anwenden.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Sie müssen bei Aufnahme Ihrer schriftstellerischen Tätigkeit innerhalb eines Monats eine freiberufliche Tätigkeit i. S. d. § 18 EStG beim Finanzamt anmelden, indem Sie einen Fragebogen zur steuerlichen Erfassung mit Elster übermitteln.

Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Fragestellerin!

Sie sollten telefonisch Kontakt mit der Neuaufnahmestelle Ihres Finanzamts aufnehmen und nach dem Bearbeitungsstand fragen.

Wenn Sie ein Einzelunternehmen betreiben und einen Jahresumsatz von maximal 250.000 € erwarten, dürfte eine Eintragung ins Handelsregister wahrscheinlich nicht erforderlich sein.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragesteller!

Wenn Sie ein Einzelunternehmen ohne Handelsregistereintragung betreiben, muss der Name Ihres Unternehmens aus Ihrem Vor- und Nachnamen bestehen oder diesen enthalten.

Sie können auch einen Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch anmelden. Das Finanzamt wird vermutlich Ihre "größeren" Eingangsrechnungen in Kopie anfordern.

Wenn Sie einen größeren Umsatzsteuer-Erstattungsanspruch anmelden, kann es sein, dass eine Umsatzsteuer-Sonderprüfung anberaumt wird. Dann wird Ihre vollständige Buchhaltung für einen kurzen Zeitraum überprüft.

Sollte Ihre Buchhaltung fehlerhaft oder lückenhaft sein, wird das Finanzamt zu einer Betriebsprüfung übergehen und mehrere Veranlagungsjahre (üblicherweise 3) prüfen.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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Sehr geehrter Fragestellerin!

Sie können von jedem Elternteil innerhalb von 10 Jahren insgesamt 400.000 € steuerfrei durch Schenkung oder Erbschaft übertragen bekommen.

Die oben genannte Schenkung führt nicht zur Entstehung einer Schenkungssteuerschuld.

Trotzdem muss eine Schenkungsanzeige beim zuständigen Finanzamt abgegeben werden. Die örtliche Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnsitz Ihrer Eltern als Schenker.

Mit freundlichen Grüßen

Steuerberater Jakob Röß

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