Miet-Ausgleichspflicht in der Bruchteilsgemeinschaft?

2 Antworten

Du hast mit deiner Ansicht Recht. Allerdings ist die Miete deines Bruders gering zu halten, wenn er auch gleichzeitig eine "Hausmeisterfunktion" inne hat.

Die Netto-Mieteinnahmen insgesamt werden durch zwei geteilt und über die Est - Erklärung beim FA versteuert.

Ihr Bruder schuldet der Erbengemeinschaft als eigenständiger Eigentümergesellschaft, der er gemeinsam mit Ihnen angehört, den Ausgleich.