Darf die Polizei einfach in mein Haus kommen?

10 Antworten

Sie kommen mit einem entsprechendem Beschluss und den zeigen sie dir.

Ist allerdings Gefahr in Verzug, können sie rein, ob dir das nun passt oder nicht. Diese Maßnahme müssen sie mit der aktuellen Lage rechtfertigen und ohne diesen Rechtfertigungsgrund werden sie es nicht tun.

In beiden Fällen dürfen und müssen sie die Personalien aller Anwesenden aufnehmen.

Du selbst darfst in keine Akte gucken. Dein Anwalt darf das.

Gruß S.


Toemmchen14 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 20:21

Vielen Dank 😊

Ohne Einen Durchsuchungsbeschluss dürfen die es nicht

Unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Polizisten zur Gefahrenabwehr das Haus betreten OHNE eine richterlichen Beschluss. Die Voraussetzungen stehen im Polizeigesetz der jeweiligen Bundesländer. Zu Ermittlungszweckrn bedarf es in aller Regel eines Beschlusses des Amtsgerichts.

Natürlich dürfen sie nicht ohne Grund in dein Haus. Auch nicht einfach so zu Ermittlungszwecken.

Für sowas benötigen sie einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, welchen sie dir aber vorher zeigen und dich somit darüber in Kenntnis setzen müssen, dass sie dein Haus durchsuchen.


Toemmchen14 
Beitragsersteller
 14.02.2021, 20:11

Gut, dann sind die eingebrochen. Na gut, kann auch nichts mehr beweisen. Zu spät dafür. Fürs nächste Mal weiß ich das

Nein.

Ohne richterlichen Beschluss dürfen sie das nur bei "Gefahr im Verzug".