Darf ich in ein Haus oder Wohnung einbrechen um jemanden zu helfen?
Angenommen ich sehe z.b durchs Fenster das ein Freund, bekannter oder sogar ein Fremder verletzt oder Bewusstlos in seinem Haus oder wohnung liegt.
Darf ich dann in sein Haus oder seine Wohnung einbrechen um ihm zu helfen oder muss ich auf die Feuerwehr warten?
wenn ja, darf ich mir auch Gewaltsam Zutritt verschaffen in dem ich z.b. die Tür eintrete oder ein Fenster auf breche?
Schaue gerade eine Serie wo jemand in ein Haus einbricht um jemanden zu helfen der einen Medizinischen Notfall erlitten hat. Daher kam mir die Frage in den Sinn.
10 Antworten
Einfache Antwort: Nein dürfen tust du es nicht.
Jetzt die lange Antwort: Die Sachbeschädigung oder Hausfriedensbruch kann im Einzelfall gerechtfertigt oder entschuldigt sein. Dafür müssen dann besondere Voraussetzungen vorliegen, dann würde die Rechtswidrigkeit oder die Schuld entfallen.
§ 34 StGB
Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
§ 35
Entschuldigender Notstand
(1)Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. [...]
Solltest du also in einem Haus einen bewusstlosen liegen sehen, dann kann es gerechtfertigt sein sich gewaltsam Zutritt zu verschaffen.
Was meinst du, was die Feuerwehr macht? Wenn es um Leben und Tod geht, darfst du einbrechen, weil du in dem Moment nicht einbrichst, sondern dir Zutritt zu der Wohnung verschaffst, um zum Beispiel erste Hilfe zu leisten, oder schlimmeres zu verhindern.
Ja, zu 100% JA
In Österreich fällt es unter §3 StGB .
Dieser ist Notwehr aber auch Nothilfe.
Im Sinne des Paragraphen darfst du grundsätzlich alles tun, was Menschenleben rettet.
Hast du einen lebensgefährlich verletzen Menschen im Auto, und die Rettung braucht länger als du dürftest du auch viel zu schnell fahren, über rot fahren, bei der Polizei nicht anhalten obwohl sie dich auffordert und ähnliches!
Natürlich nur so das DU dabei sicher bist und keine weiteren Menschen gefährdet sonst handelst du wegen Überschreitung des §3 noch immer strafbar.
Also wenn die Eingangstür/ Balkontür offen ist darfst du keine Scheibe Einschlagen oder Tür mehr auftereten. Genauso wenn du weißt das ein Schlüssel versteckt ist.
Wichtig ist immer Ruhe bewahren. Dann handelt man aus dem Bauch und Verstand aus Liebe richtig und die Wahrscheinlichkeit für Fehler ist gering und dadurch auch die Menge an Strafe vergleichsweise 😅🙈
Ja, wenn jemand in Gefahr ist, darfst du in Deutschland gewaltsam in ein Haus oder eine Wohnung eindringen, um zu helfen. Das fällt unter den rechtfertigenden Notstand (§ 34 StGB Rechtfertigender Notstand
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.“).
Wichtig ist, dass es wirklich notwendig ist und du nur so viel Schaden wie nötig verursachst. Ruf trotzdem, wenn möglich, zuerst die Rettungsdienste. Hinterher solltest du den Vorfall melden und erklären, was passiert ist.
Ja schon,Aber man sollte erstmal die Rettung rufen und sagen das mann es machst um der Person zu helfen.