Darf man einem Einbrecher schlagen?
Wenn jemand bei jemandem einbricht, darf man dann dem einbrecher mit einer 3-5 Kilo Pfanne auf den Kopf schlagen, oder mit Messern bewerfen?
10 Antworten
Du darfst das Mittel einsetzen, welches geeignet ist, den gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff auf dein Eigentum abzuwehren. Stehen dir mehrere Mittel zur Verfügung, musst du das mildere nehmen. Verhältnismäßig muss eine Notwehr nicht sein.
In dem geschilderten Fall ist die Pfanne das mildere Mittel (m. M. nach).
Wenn du ihn schlägst, dann solltest du vorher laut rufen: "Legen sie die Waffe weg!" ;-)
Wenn deine Aussage lautet, dass er schnell in die Jacke gegriffen hat und du dachtest, dass er zur Waffe greift, dann wird das Verfahren gegen dich vermutlich eingestellt! Problematisch wäre es, wenn er bleibende Schäden hat oder stirbt.
Ich persönlich habe daher ein extrem gutes Pfefferspray. Es haut ihn gnadenlos um, aber er überlebt es ohne bleibende Schäden.
Ich muss es nicht finden, da es immer in der Jackentasche der starken Hand ist und dort ist nichts Anderes. Wenn man es erst suchen muss, dann kann man es sich auch ganz sparen.
Eigentum ist Notwehrfähig und die Pfanne ist erforderlich, um den gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff abzuwehren. Also Notwehr. Die Verhältnismäßigkeit muss nicht gegeben sein.
Du kannst ihn auch umbringen.
Letztendlich wird es als Notwehr durchgehen
Mit einem guten Anwalt sollte das aber in den meisten Fällen funktionieren. Vorallem wenn der Einbrecher auch noch eine Waffe dabei hatte, dann sollte das ja kein Problem sein.
Schon, allerdings musst du damit rechnen, dann eine Anzeige wegen gefährlicher Körperverletzung zu erhalten.
Geht dich der Einbrecher aber zuerst an, kannst du auf Notwehr plädieren.
Eine Notwehr-begründende Handlung muss keinen körperlichen Angriff beinhalten.
hoffentlich findest du es in dem Moment rechtzeitig.