Einbrecher im Haus (darf ich mich verteidigen? Mit Messern etc)?
Wenn ein Einbrecher in meiner Wohnung wäre, dürfte ich ihn von hinten „umschlagen“(zb nen Stück metall) damit er erstmal Ohnmächtig wird und dann die Polizei rufen? Wäre es dann gerechtfertigt? Dürfte ich wenn der Einbrecher mit einer Brechstange auf mich losgeht ihn mit einem Messer verletzen? (Oder mit einer Schreckschuss pistole)Bzw mich verteidigen und in kauf nehmen dass er sich stark verletzt bzw sogar stirbt?
LG
16 Antworten
Du musst von allen dir zur Verfügung stehenden Verteidigungsmitteln (Flucht ist keine Verteidigung) das mildeste wählen, mit dem der Angriff gleichsam effektiv, zielsicher und risikolos beendet werden kann. Eine Rechtsgüterabwägung findet nicht statt. Überschreitest du die Grenzen der Notwehr aus Verwirrung, Furch oder Schrecken, bleibst du straffrei, in diesem Fall entfällt allerdings nur die Schuld, nicht die Rechtswidrigkeit.
Du darfst dich verteidigen. Angemessen. Ihn tot oder zum Pflegefall schlagen ist in den wenigsten Fällen eine angemessene Verteidigung. Das wird dann als gesonderte Straftat betrachtet.
Es ist nicht erforderlich einen Menschen zu töten, um einen möglichen Angriff abzuwenden.
Es ist nicht erforderlich einen Menschen zu töten, um einen möglichen Angriff abzuwenden.
Das entscheidet sich im Einzelfall.
An-ge-mess-en-heit: Der Situation angemessen.
Und deswegen haben juristische Analphabeten die Finger von Rechtsfragen zu lassen.
Lern den unterschied zwischen Erforderlichkeiit, Angemessenheit und Verhältnismäßigkeit.
Ich habe nicht vor Jurist zu werden, also habe ich auch nicht vor die juristische Bedeutung hinter alltäglichen Wörtern zu lernen. Ich traue dir zu, dass du mich inhaltlich trotzdem verstehst.
Ich habe nicht vor Jurist zu werden, also habe ich auch nicht vor die juristische Bedeutung hinter alltäglichen Wörtern zu lernen.
Dann wär's vielleicht gar keine schlechte Idee, die Finger von Rechtsfragen zu lassen, meinst du nicht auch?
Ich traue dir zu, dass du mich inhaltlich trotzdem verstehst.
Da du falsche Antworten gibst, muss ich das auch so klarstellen.
Das ist offenbar dein Problem. Erklärtermaßen kannst du keine Gesetze lesen, maßt dir dennoch an, darüber Auskünfte zu geben. Inhaltlich liegst du falsch.
Wenn er ein 2M Typ ist? Und ich 15 bin? Und er eine Brechstange hat und auf mich zu geht ?
Gibt bei allem was man im Leben macht den rechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Wobei wahrscheinlich falls alles gerechtfertigt ist wenn du in deinem eigenen Haus mit ner Stange angegriffen wirst;D
Not kennt kein Gebot. Notwehr keine Verhältnismäßigkeit (reimt sich zwar nicht, stimmt aber dennoch).
Wobei wahrscheinlich falls alles gerechtfertigt ist wenn du in deinem eigenen Haus mit ner Stange angegriffen wirst;D
WIrd er ja nicht, er will ja den Einbrecher von hinten präventiv bewußtlos schlagen. Und das ist mit keinem Gesetz abgedeckt, auch nicht durch Notwehr.
Wenn ein Einbrecher in meiner Wohnung wäre, dürfte ich ihn von hinten „umschlagen“(zb nen Stück metall)
Nein definitiv nicht, schon gar nicht von hinten und präventiv.
Wenn der sich umdreht, und auf dich mit klarer Absicht los geht, dann darfst Du dich verteidigen. Dazu darfst Du dann das erforderliche Mittel einsetzen, das den Angriff erfolgreich abwehren kann.
Aber warum willst Du dich einem Einbrecher in den Weg stellen, der es ja nur auf deinen Fernseher und dein Stereoanalge abgesehen hat? Das ist doch alles versichert und ersetzbar? Wofür für solche Dinge seine eigene Gesundheit aufs Spiel setzen? Oder evtl. zu riskieren den Täter tödlich zu verletzten, weil man die Energie des Schlages, oder den Gebrauch des Messers falsch eingeschätzt hat?
"Oder evtl. zu riskieren den Täter tödlich zu verletzten, " ich würde sagen das ist Berufsrisiko. Kein Mitleid.
"Nein definitiv nicht, schon gar nicht von hinten und präventiv." Wieso präventiv? Der Typ will was klauen. Er ist gerade dabei. Es liegt ein Unmittelbarer Angriff auf den Besitz, also ein Notwehrfähiges Rechtsgut, vor. Eine Notwehr auch in vorm einer Trutzwehr ist rechtlich gedeckt. Es ist das mildestes Mittel das Erfolgs versprechend ist eingesetzt werden. Mich auf einen fairen Kampf einlassen ist nicht Erfolgs versprechend und ich muss mich auch nicht auf Risiken einlassen.
Ja, darf man.
Nix mit Angemessenheit, nix mit Verhältnismäßigkeit.
Maßgeblich ist allein die Erforderlichkeit.