Einbrecher legt etwas hin anstatt etwas zu klauen?

Das Ergebnis basiert auf 44 Abstimmungen

Ja 91%
Nein 9%

15 Antworten

Ja

Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht.

Wer dagegen verstößt um unbemerkt zu stehlen oder etwas hinzulegen, stört meine Privatsphäre. Also würde ich es anzeigen.

Mir fallen auch nur Stalker ein die einbrechen und mir dann etwas hinlegen und wenn die die schwelle zu meinem Haus überschreiten, um mir irgendwelche Dinge reinzulegen würde mir das Angst machen.

Man nennt das glaube ich Nikolauseinbruch, wenn hinterher mehr da ist als vorher.

Grinzz  03.05.2021, 18:21
Die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein Grundrecht. Wer dagegen verstößt um (...). Also würde ich es anzeigen.

Anzeigen kannst du aber nur eine Straftat und keinen Grundrechtsverstoß 😉

3
Diana093023  03.05.2021, 18:22
@Grinzz

Ist doch völlig egal ob ich eine Straftat anzeige oder einen Grundrechtsverstoß. Das muss doch ohnehin die Polizei übernehmen, dafür sind die ja da. ;)

1
Grinzz  03.05.2021, 18:29
@Diana093023

Und wenn ich dir sagen würde, dass hier gar kein Grundrechtsverstoß vorliegt? Würdest du behaupten, dass ich lüge?

1
Grinzz  03.05.2021, 19:29
@14905403

Sehr gut sogar. Das ist aber die hier einschlägige Straftat und kein Grundrechtsverstoß. Und genau darüber reden wir ja 😉

2
14905403  03.05.2021, 19:30
@Grinzz

Der Grundrechtsverstoß war ja nur eine ergänzende Info ^^

1
Grinzz  03.05.2021, 19:36
@14905403

Das sehe ich nicht so. Er wird in zwei Absätzen angesprochen. Der zweite Absatz nimmt sogar Bezug darauf.

Und auch im Kommentar zeigt sich, dass hier offenbar zwischen dem einen und dem anderen nicht unterschieden wird.

Natürlich hat Diana Recht: Der Anzeigenerstatter muss nicht wissen, ob es sich um eine Straftat handelt oder um welche. Das ist Aufgabe der StA (nicht der Polizei, aber das ist unter'm Strich egal). Mir geht's aber hauptsächlich darum, dass hier gar kein Grundrecht verletzt wird, weil der Einbrecher nicht der Staat ist 😉

3
Diana093023  07.05.2021, 10:26
@Grinzz

Das ist mir um ehrlich zu sein sowas von völlig egal. Hängt es doch zusammen.
Ist es nicht nur deshalb ein Straftatsbestand weil der Staat verpflichtet ist meine Grundrechte zu schützen und er im Zuge dessen Gesetze veranlasst hat.

0

Es kommt auf die naeheren Umstaende an. Dass ein Einbrecher einbricht, um ein Geschenk zu hinterlegen, waere ja aeusserst ungewoehnlich. Da muss es dann auch eine Geschichte drum herum geben. Auf die kaeme es dann an.

Nein

Warum sollte ich jemanden für Wohlwollen bestrafen?

Ja

Ja das is hausfriedensbruch

Ja

Kommt drauf an, wer und warum. Wenn ich den Einbrecher nicht kenne , auf jeden Fall ja.

Bei uns ist unser früherer Vermieter mal eingebrochen (er hatte keinen Schlüssel), aber nur um die typischen Hochzeitsscherze zu machen. In solchen Fällen natürlich nicht.