Notwehr Harpune?

7 Antworten

Solange du: - keinen in Deutschland anerkannten Wohnsitz hast, oder, - Aus sicheren Herkunftsländern wie z.B.Afghanistan stammst - Du gerade im Asylbeantragungsverfahren bist, - Du nicht im Begriff der deutschen Staatsbürgerschafft bist oder die deutsche SB nur deine zweite ist. - Wenn du in mehreren Bundesländern gleichzeitig gemeldet bist (Acjtung, nur möglich mit unterschiedlichen Angaben zur Identität!) DANN Darfst du hier tun und lassen was du willst! Eine spontane Benutzung einer Harpune könnte sich sogar positiv auf den Verbleib in der BRD auswirken, sodass du, in schwebenden Verfahren derzeit noch nicht abgeschoben werden kannst. Aber obacht: Auch hier hat sich bewahrheitet dass Einzeltaten nicht direkt zur Verurteilung führen. Deswegen rate ich erstmal dazu eine Fälligkeit aufzubauen. Als deutscher Staatsangehöriger würde ich, selbst wenn bekannt ist dass man sich zur Notwehr verteidigen darf, nichts dergleichen tun. Denn auch hier wird dieser paragraf schnell schwammig, denn es ist nicht klar geregelt gegenüber welcher Nationalität gegenüber welche Mittel als Verhältnismäßig erscheinen. Jüngstes Beispiel dafür ist der deutsche Polizist der aus Notwehr einen Axtangriff von sich abwendete. Dieser wird sich nun einem langwierigen Prozess der fahrlässigen Tötung stellen müssen. Aber auch wenn wir die Ironie mal weglassen, würde ich vom Notwehrparagrafen die Finger lassen! Denn die Verhältnismässigkeit ist nie gegeben, und Zeugen die einen im Zweifel unterlassen würde es auch nicht geben. Denn, und soweit hat uns unsere Führung schon verunsichert, keiner traut sich mehr etwas zu sagen oder zu unternehmen. Weder zivilcourage, erste Hilfe, noch die Fähigkeit sich konstruktiv einzubringen anstatt alles stillschweigend hin zu nehmen. Auch hier kann ich aus eigener Erfahrung ein Beispiel nennen: Frühlingsfest, zwei junge Männer buhlen um die Gunst der Dame. Einer der Herren und der Auslöser des Ärgers ist Ausländer. Der Streit eskaliert in einer Menschentraube- keiner greift ein. 80-90 Leute gucken nur. Während sich die Weiswurst wehrte äußerte er "Du drecks Kanacke" und beide schlugen sich bis sie aussahen wie geklopfte Schnitzel. Nachdem die Polizei eintraf wurde wer mitgenommen? Derjenige der sich mit körperlichen Mitteln gegen einen bevorstehenden Angriff wehrte- Weil er, "nach Zeugenaussage" aus rassistischen Gründen Gewalt ausübte. Ich war Zeuge, und war sogar beim Gerichtsverfahren dabei. Das Verfahren wurde gegen den Migranten eingestellt, ein neues wegen Körperverletzung, Beleidigung, Übler Nachrede usw usw vom Täter aus gestartet. Guess who won.. Und ratet mal wer 600€ ablatzen durfte. Also Leute, macht euch nicht zu viel Gedanken um belanglosen Shit, hier wird nur einer abgesichert und das ist der Täter. Täterschutzstaat. Post

Da musst du dir mal die entsprechenden Gesetze zu anschauen. Im Prinzip wäre es unter bestimmten Umständen erlaubt. Aber eben nicht pauschal. Du kannst dir zum Thema Notwehr etliche Urteilsbegründungen im Netz durchlesen, am besten nur die vom BGH, wo viele Urteile aus den unteren Instanzen gekippt wurden.

Dann erst bekommst du ein Gefühl für das Thema.

Nein du darfst ihn nur harpunieren wenn er dich Angreift... Du darfst ihn aber damit bedrohen und festnehmen insofern du im Anschluss die Polizei informierst (JedermannsParagraph paragraph

Kommt drauf an wo du wohnst. In Deutschland nur aus Notwehr.

Nehmen wir an beide deiner Beine wären gebrochen und du könntest nicht aufstehen. Der Einbrecher prügelt auf dich ein und dir steht kein anderes Mittel zur Verfügung als ihn zu harpunieren. Dann darfst du ihn harpunieren :D :D :D

Auf jeden! Harpunen sind eine art der Notwehr man will ja nicht angegriffen werden.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung