Hund greift Einbrecher an?

5 Antworten

Dann hast Du ein Problem.

Das Betreten Deines Grundstückes durch nicht berechtigte Personen reicht nicht als Grund aus, dass diese angegangen und verletzt werden können.

Und noch ist das kein Einbrecher, das isser erst, wenn er auch wirlklich einbricht. In dem Moment läuft der nur auf Deinem Grundstück rum, da ist noch nix mit von wegen Einbruch.

Und ach ja, man wird Dir dann bedeuten, wenn ein Kind, z.B. um sich einen Ball, den dieses über den Zaun geschossen hat, zu holen, und so angegangen wird, dann machst Du was falsch.

Egal ob du anwesenden bist oder nicht, dein Hund darf keine anderen Menschen anfallen.

Egal ob Einbrecher, ob die Person dich angreift oder sonst was.

Verletzt der Hund ihn, musst du dafür zahlen und der Hund wird als gefährlich eingestuft.

Gab schon Gerichtsbeschlüsse da hat der verletzte Einbrecher Recht bekommen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich besitze selber 7 Hunde.

Du bekommst Probleme, weil der Hund den Einbrecher verletzt hat und der Einbrecher bekommt Probleme wegen (zumindest versuchtem) Einbruchs.

Dann hast du ein Problem und kannst angezeigt werden.

Leberwurstluis  13.06.2020, 14:45

Aber ist nicht der Einbrecher schuld denn er wollte ja rein und der Hund dachte sich ja nur: „Was macht der auf meinem Revier?!”

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Merle87  13.06.2020, 14:46
@Leberwurstluis

Nein. Aus rechtlicher Sicht darf der Hund niemanden angreifen. Das ist Körperverletzung.

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Topses  13.06.2020, 14:53
@Leberwurstluis

Kann dein Hund einen Einbrecher von einer anderen Person unterscheiden (z. B. Austräger)?

Und selbst wenn ist es trotzdem Körperverletzung.

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Bitterkraut  13.06.2020, 14:53
@Leberwurstluis

Nein, Halter haften für ihre Hunde immer, nennt sich Gefährdungshaftung.

Ist wie mit dem Auto. Wenn du dein Auto am Hang abstellst, Gang einlegst und Handbremse ziehst und es dann trotzdem in deiner Abwesenheit abrutscht und einen Schaden anrichtet, haftest du auch. Da kannst du auch nicht nicht sagen, der Hang war schuld.

Obwohl ein Einbrecher, der so blöd ist, ein Grundstück zu betreten, auf dem ein freilaufender Hund ist, verdient hätte, dass ein Hund ihn in den Hosenboden beißt. Nur für die Dummheit.

Glaub mir kein halbwegs schlauer Einbrecher geht auf ein Grundstück mit Hund. Es sei denn, er kennt eine Methode, den Hund unschädlich zu machen, bevor der beißen kann.

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nanfxD  13.06.2020, 15:19
@Bitterkraut

Man könnte hier wohl aber nach 242 einen SE ausschließen oder das mitverschulden auf 100% setzten über 254

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Dann würde ich mal hoffen, dass der wachhund dem einbrecher richtig einheizt